Gasbohrungen in der Nordsee nicht zu beanstanden

News Redakteur

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) war vor einigen Wochen schon mit ihrer Klage gegen die vom niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 erteilten Genehmigung zur Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum gescheitert. Die DUH hatte die bergrechtliche Genehmigung für das niederländische Energieunternehmen One Dyas aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig erachtet, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) meldet. Jetzt scheiterte die Stadt Borkum mit ihrer Klage ebenfalls. Sie vertrat die Ansicht, dass das LBEG bei seiner Entscheidung die Gefahr von Erdbeben, Auswirkungen auf das Trinkwasser und den Tourismus nicht ausreichend berücksichtigt habe. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschied nun aber, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht erheblich genug seien. Bei möglichen Erdbeben seien die Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung nicht gravierend.

In dem Planfeststellungsverfahren ging es laut Angaben des LBEG darum, ob One Dyas Bohrungen in einer Tiefe von mindestens 1.500 Metern unter dem Meeresgrund mit Eintritt in deutsches Hoheitsgebiet durchführen und diese in bis zu 4.000 Metern Tiefe ablenken darf, um dann Erdgas zu fördern. Wie die dpa mitteilt, ist die Gerichtsentscheidung zur deutschen Genehmigung wichtig, weil sie Voraussetzung dafür ist, um grenzüberschreitend aus der Tiefe Erdgas zu fördern. Das LBEG hatte den Niederländern eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung für die Bohrung und Gasförderung erteilt. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte das OVG in beiden Fällen nicht zugelassen. Dagegen können die Unterlegenen binnen eines Monats nach dem Urteil noch Beschwerde einlegen.

Copyright Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert