Gegen das gerade erst im Bundesgesetzblatt publizierte neue Gebäudemodernisierungsgesetz will die Deutsche Umwelthilfe im Wege der Verfassungsbeschwerde vorgehen. Das Gesetz ist in der Öffentlichkeit bekannter unter dem Namen „Heizungsgesetz“. Das von der vorherigen Bundesregierung ins Leben gerufene Gesetz ist damit auch schon wieder Geschichte. Die Deutsche Umwelthilfe geht davon aus, dass mit dem neuen Gesetz das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nicht mehr erreicht werden kann. „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus“, kündigte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an. Im September werde die Umwelthilfe dann soweit sein, dass diese beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden kann.
Die Umwelthilfe stört in erster Linie, dass der Kern des von der Ampelkoalition beschlossenen Gesetzes weggefallen ist. Danach musste jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Gefallen ist das Verbot, nach 2044 Öl- und Gasheizungen in Gebäuden einzubauen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen zum Einsatz kommen dürfen. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen – Details seien aber unklar, berichtet die dpa.
Barbara Metz denkt vor allem an die Mieterinnen und Mieter, die keine Entscheidungsfreiheit hätten, welche Technologie im Keller ihres Hauses verbaut ist. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen resultiere in einer Unsicherheit über die Kosten. „Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogase verwendet werden muss, kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden“, sagte sie gegenüber der dpa. Die Biotreppe sei auch nur bis 2040 geregelt. „Alles Weitere bleibt offen und unklar.“
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