Google haftet für falsche KI-Aussagen

News Redakteur

Das Landgericht München I hat entschieden, dass Google für fehlerhafte Aussagen der Künstlichen Intelligenz die Verantwortung zu tragen hat. Mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrten zwei in München beheimatete Verlagshäuser die Unterlassung von Darstellungen bestimmter KI-generierter Antworten in der Suchmaschine. In der KI-Übersicht werden diese mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht – zu Unrecht, wie das Landgericht München befand. Die Verlage machten eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts geltend. Google argumentierte, dass die Verlagshäuser keine natürlichen Personen mit einem entsprechenden Schutzanspruch seien. Im Übrigen sei Google nicht in die Verantwortung zu ziehen, weil das Unternehmen als Suchmaschinenbetreiber nicht für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die in der Übersicht angezeigten Informationen Dritter nicht zu eigen mache.

Das Landgericht führte aus, dass das deutsche Äußerungsrecht auch Unternehmenspersönlichkeitsrechte schütze. Die beiden Verlage seien durch die namentliche Nennung unmittelbar betroffen, da sie dadurch eindeutig identifizierbar sind. Die Anzeige der „Ergebnisse mit KI“ sei zudem keine bloße Anzeige oder eine Verlinkung zu Suchergebnissen, sondern ein eigener, Google als Suchmaschinenbetreiber zurechenbarer Inhalt. Das Landgericht bejaht die Frage, ob sich Google die Inhalte der Künstlichen Intelligenz zu eigen macht. Die Ergebnisse der Suchanfrage seien in eigenen Worten zusammengefasst und ausgewertet präsentiert. Damit schaffe Google eigenständige, über die einzelnen im späteren Verlauf durch Verlinkungen angezeigte Suchergebnisse hinausgehende Aussagen.

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