Hohe Geldbuße für Kartellabsprache im Straßenbau

News Redakteur

Das Bundeskartellamt hat gegen sechs Unternehmen aus dem Straßenbau eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 60,3 Millionen Euro verhängt. Anlass dafür waren eine Kundenschutz- und Preisabsprache sowie sogenannte Submissionsabsprachen im speziellen Bereich Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise, kurz DSK. Darunter lassen sich Erhaltungsmaßnahmen zur Sanierung von Straßen und anderen Asphaltflächen subsumieren. Im Falle der Submissionsabsprachen koordinieren Bieter ihre Gebote ganz gezielt, um das Vergabeverfahren zu einem gewünschten Ergebnis zu bringen. Die sechs Unternehmen sind namentlich die AS Asphaltstraßensanierung, Bitunova, Kutter, Possehl Construction, Liesen sowie die zum selben Unternehmen gehörenden OAT und Otto Alte-Teigeler. Ebenfalls beteiligt war ursprünglich die VSI Sanierungs- und Baugesellschaft, die während des Ermittlungsverfahrens des Bundeskartellamts auf Possehl verschmolzen wurde.

„Die führenden DSK-Anbieter in Deutschland haben sich über viele Jahre zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand gegenseitig zugespielt“, berichtet Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. „Vereinbart war, dass grundsätzlich derjenige Anbieter alle künftigen DSK-Aufträge eines Kunden erhalten sollte, der diesen Kunden erstmalig für die Bauweise DSK gewonnen hatte.“ Abgewichen wurde laut Angaben des Bundeskartellamts von dieser Praxis nur dann, wenn ein beteiligtes Unternehmen nicht ausgelastet war und zusätzliche Aufträge benötigte. Dann wurden auch schon mal Arbeitsgemeinschaften gebildet. Die Unternehmen hätten sich auf diese Weise den Markt aufgeteilt und durch Schutzangebote abgesichert. „Das Kartell betraf einen wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur und damit letztlich Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden als Träger der Straßenbaulast“, so Mundt weiter.

Den Startschuss für das Kartell gaben bereits 2010 Kutter, Bitunova und OAT mit der deutschlandweiten Aufteilung von Kunden und Aufträgen, die anderen stießen in den kommenden Jahren dazu. Regelmäßig haben sich die sechs über Ausschreibungen öffentlicher und teilweise privater Auftraggeber, etwa Flughäfen, Häfen oder Autobahnstrecken, abgestimmt. Das Bundeskartellamt schildert im Detail, wie das System funktionierte: Es fanden Abstimmungen dahingehend statt, wer einen Auftrag bekommen soll und über welchem Mindestpreis die Schutzangebote liegen müssen. Die Unternehmen hielten regelmäßig Kontakt und trafen sich in der Saison – im Frühjahr und Sommer – ungefähr einmal im Monat. Die Absprachetreffen fanden meist an einem zentralen Ort in Deutschland statt, sehr häufig in Kassel. Bei Bedarf wurden Preisvorgaben zusätzlich beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder mit Messenger – WhatsApp oder Signal – mitgeteilt, meistens unter Verwendung einer Codesprache. Die Preise wurden verschlüsselt kommuniziert und tauchten etwa als Meter- oder Kilometerangabe, Wurst- oder Bierpreis, Sponsorenbetrag, Anzahl von Teilnehmern oder als Preis für ein Hotelzimmer oder für Events wie Fußballspiele oder Karneval auf. Zum Teil haben die Protagonisten auch Preisvorgaben als Anfragen für Nachunternehmerleistungen, etwa für die Sanierung von Rissen oder sogenannten Fräsen getarnt.

Seinen Ursprung hat das DSK-Verfahren im sogenannten „Straßenreparaturverfahren“, für das das Bundeskartellamt im August 2019 zusammen mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Durchsuchungen durchgeführt hat. Bei diesen Ermittlungen keimte der Verdacht von Kartellabsprachen im DSK-Bereich. Das führte 2020 und 2021 zu weiteren Durchsuchungen. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig, alle Verfahren konnten im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden.

Copyright Bild: IMAGO / Jochen Tack

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