Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die in einer Marke genannte Jahreszahl Konsumentinnen und Konsumenten täuschen kann, wenn damit ein Gründungsjahr bezeichnet wird, das nicht der Realität entspricht. Den zugrundeliegenden Fall hatte ein mit einem Rechtsstreit zum Thema befasstes französisches Kassationsgericht vorgelegt.
Die französische Gesellschaft Fauré Le Page hatte die Marke „Fauré Le Page“ erworben. Sie meldete in der Folge Marken mit der Angabe „Fauré Le Page Paris 1717“ an. Das Ursprungshaus – das „Maison Fauré Le Page“, das auf den Handel von Waffen und Lederwaren spezialisiert war, hatte seine Tätigkeit allerdings 1992 eingestellt. Die neue Gesellschaft war erst 2009 gegründet worden. Das rief den aufmerksamen Wettbewerb auf den Plan: Goyard ST-Honoré ging gegen die Markenbezeichnung vor. Das Argument: die Angabe der Jahreszahl 1717 suggeriere der Öffentlichkeit, dass das Unternehmen seit dem 18. Jahrhundert besteht und das entsprechende Know-how über die Jahre weitergegeben wurde. Dem EuGH stellte sich die Frage, ob eine Marke als irreführend anzusehen ist, wenn sie eine Jahreszahl führt, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis auf ein weit zurückliegendes Gründungsjahr und auf ein über viele Jahre aufgebautes Know-how anspielt.
Der EuGH führte nun in seinem Urteil aus, dass dies der Fall sein kann. Es ließe sich auf Prestigecharakter und auf eine bestimmte Qualität der Waren schließen. Allerdings seien nur Marken verboten, die tatsächlich geeignet sind, das Publikum zu täuschen. Das ist der Fall, wenn die maßgeblichen Verkehrskreise über ein Merkmal der mit ihr gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, etwa über Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft getäuscht werden. Beschaffenheit und Qualität könnten sich in dem Zusammenhang auch aus dem Prestigecharakter ergeben. Der EuGH verweist den Fall zurück an das Kassationsgericht, das unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes den Einzelfall bewerten muss. Dabei muss die Wahrnehmung der maßgeblichen Kundenkreise berücksichtigt werden.
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