Ministerien legen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vor

News Redakteur

Mit schlagkräftigeren und besser vernetzten Finanz- und Ermittlungsbehörden, der Bündelung von Expertise und Erkenntnissen von Bund und Ländern, einer verbesserten Datenanalyse sowie der Erhöhung des Entdeckungsrisikos wollen Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium die Steuer- und Finanzkriminalität in der Bundesrepublik eindämmen. „Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bei der Präsentation des Aktionsplans. „Deshalb erhöhen wir im Kampf gegen Steuerbetrug den Ermittlungsdruck und das Entdeckungsrisiko.“ Dafür bündele die Regierung staatliche Verantwortung und steigere die operative Schlagkraft. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig ergänzte, dass sich Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können müssen, dass Regeln für alle gelten. Es müsse klar sein, dass sich Steuerkriminalität nicht lohnen dürfe. „Der Aktionsplan sieht dafür viele Maßnahmen vor – darunter auch höhere Strafen und eine effektive Abschöpfung von illegalem Vermögen.“

Geplant ist ein neues Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll. Dort sollen Steuerfahnderinnen und -fahnder aus den Ländern und Finanzermittler des Zolls wichtige Verfahren eng koordinieren sowie Erkenntnisse und Expertise austauschen. Erreichen will die Bundesregierung damit einen ganzheitlichen Blick auf die Strukturen der Finanzkriminalität, auf Muster und Verdachtsfälle auch über Ländergrenzen hinweg. Für Bund und Länder ist ein Datenanalysezentrum vorgesehen, der Zugriff soll behördenübergreifend möglich sein. Eine zentrale Datenplattform führt Steuerdaten zusammen. Bei der Erkennung von Mustern soll künftig Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen. Von einem Umsatzsteuermeldesystem erhoffen sich die Ministerien einen Rückgang beim Umsatzsteuerbetrug. Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen auf 15 Jahre verlängert werden, um den Zugriff auf wichtige Beweismittel zu sichern. Unternehmen sollen steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in Deutschland speichern müssen. Eine Registrierkassenpflicht wird eingeführt, um in bargeldintensiven Branchen Steuerbetrug zu verhindern.

Die Ministerien verschärfen das Verfahrensrecht und nehmen Änderungen bei der Strafzumessung vor, so sollen Kontrollen ausgeweitet, der Strafrahmen für besonders schwere Fälle der organisierten Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht und schwere Steuerstraftaten als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung ist kein Strafbefehlsverfahren und keine Verfahrenserledigung nach den §§ 153, 153a der Strafprozessordnung möglich. Geldbußen gegen Unternehmen werden erhöht, zudem sollen der systematische Datenerwerb und die Strukturen zum Schutz von Hinweisgebern gestärkt werden. Abschaffen will der Gesetzgeber die strafbefreiende Selbstanzeige in der heutigen Form, diese setze falsche Anreize, heißt es aus den Ministerien. Transparenz schaffen will die Bundesregierung – unter Wahrung des Verfassungs- und Datenschutzrechts -, wenn Unternehmen wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert werden.

Copyright Bild: IMAGO / Ulrich Wagner

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