Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG): Google muss die höchste Geldbuße, die die EU-Kommission jemals wegen eines Wettbewerbsverstoßes verhängt hat, bezahlen. Sie beläuft sich auf 4,1 Milliarden Euro. Google hatte mit entsprechenden Vereinbarungen mit Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern dafür gesorgt, dass eigene Applikationen auf den Smartphones vorinstalliert sind. Android gehört ebenfalls zum Google-Kosmos. Im Kern geht es dabei um die beiden Apps Google Search und den Browser Google Chrome. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste zur Verfügung stellen wollten, sahen sich regelmäßig gezwungen, ganze Pakete aus Google-Apps vorzuhalten. 2018 stufte die EU-Kommission diese Maßnahmen als Missbrauch einer beherrschenden Marktposition ein und verdonnerte Google zusammen mit dem Mutterkonzern Alphabet zu einer Geldbuße in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das EuG gab der Kommission im Wesentlichen Recht, reduzierte die Strafe aber, weil die Richter keinen Verstoß darin sahen, dass Google großen Smartphone-Herstellern und Mobilfunkanbietern Zahlungen leistete, um ausschließlich Google Search auf den Geräten vorzuinstallieren. Da habe es am Nachweis gefehlt, dass der Wettbewerb tatsächlich darunter leide.
Die Deutsche Presse Agentur (dpa) teilte mit, dass das Urteil aus Sicht des Konzerns nicht in ausreichendem Maße die hohen Investitionen berücksichtige, mit denen sichergestellt werde, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibt. Das Betriebssystem biete allen mehr Auswahl und unterstütze Tausende von Unternehmen. Die Kopplung der App Google Search und des Browsers Chrome sei notwendig gewesen, insbesondere um Einnahmen aus den Investitionen in Android zu generieren. Google hat seine Geschäftspraktiken mittlerweile geändert. Augustín Reyna, Chef der Europäischen Verbraucherorganisation Beuc, jubilierte gegenüber der dpa: „Das heutige Urteil sendet eine sehr klare Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Macht nicht dazu nutzen, den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken.“
Schlechte Nachrichten gab es bereits einen Tag vor dem Urteilsspruch des EuGH: Das schwedische Wettbewerbs-Gericht verurteilte Google zur Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an die Klarna-Tochtergesellschaft Pricerunner. Die dpa liefert Hintergründe: Google habe seine eigene Preisvergleichs-Seite über viele Jahre hinweg in unzulässiger Weise bevorzugt. Dadurch habe das seit 2022 zum schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna gehörende Unternehmen einen Schaden erlitten. Gefordert hatte Pricerunner eigentlich sieben Milliarden Euro. Der nun zugeteilte Schadenersatz sei dennoch der höchste, der in einem schwedischen Wettbewerbsverfahren je zugesprochen wurde, sagte Richterin Linda Kullberg laut dpa. Dazu kommen nach Gerichtsangaben Zinsen in Höhe von umgerechnet etwa 419 Millionen Euro, die Google zahlen muss. Insgesamt ergibt sich so eine Summe von mehr als 1,7 Milliarden Euro.
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