Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Europäischen Union flexibel arbeiten möchten, will die EU-Kommission Erleichterungen etablieren. Dafür hat sie das „Paket für faire Arbeitskräftemobilität“ ins Leben gerufen und verabschiedet. Eine Reihe neuer Vorschriften und Maßnahmen sollen bisher komplizierte und lange Verwaltungsverfahren beseitigen. Unternehmen sollen künftig davon profitieren, dass sie leichter an dringend benötigte Fachkräfte kommen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte anlässlich der Verabschiedung des Pakets, dass sich der Binnenmarkt zu einem echten Qualifikationsmarkt mit mehr Chancen für Arbeitnehmer und Unternehmen wandeln müsse. Es sei Ziel des Pakets, zwei der „Terrible Ten“-Hindernisse zu beseitigen., das in Europa vorhandene Talent optimal zu nutzen und weitere Talente anzuziehen. „Vereinfachung und strengere Durchsetzung gehen Hand in Hand – Qualifikationen, Anerkennung und Schutz werden nahtlos über Grenzen hinweg gelten. Eine Win-Win-Situation.“
Insgesamt fünf Legislativvorschläge umfasst das Paket; eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Sozialversicherungsausweises, ein Gesetz zur Übertragbarkeit von Qualifikationen, eine Verordnung zur Stärkung der europäischen Arbeitsbehörde, eine Änderungsrichtlinie über Berufsqualifikationen und eine Richtlinie über die Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Der Europäische Sozialversicherungsausweis – ESSPASS – soll es mobilen Arbeitskräften ermöglichen, Sozialversicherungsdokumente online zu beantragen und zu bekommen, dazu gehören die Europäische Krankenversicherungskarte und das übertragbare Dokument A1 für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In der digitalen Identitätsbrieftasche, der „EU Digital Identity Wallet“, können sie die Dokumente digital abspeichern haben sie so überall in der EU dabei – auf der anderen Seite können Behörden diese schnell und sicher überprüfen. Den digitalen Raum will die EU bis Ende des Jahres realisieren. Qualifikationen werden standardisiert und ebenfalls in dem Wallet gespeichert. Mittels einem neuen Tool sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Lage sein, Qualifikationen aus den Mitgliedstaaten zu verstehen und zu vergleichen.
Aktualisieren will die EU-Kommission die Vorschriften für die Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen. Die grenzüberschreitende Anerkennung für Fachkräfte wie Ärzte, Pflegekräfte, Ingenieure und Lehrkräfte soll künftig statt in drei Monaten in fünf Wochen über die Bühne gehen, auch das vollständig digital. Die Kommission plant, die automatische Anerkennung auf weitere reglementierte Berufe auszudehnen, vor allem in den Bereichen, wo Fachkräfte am dringendsten gebraucht werden. Die Europäische Arbeitsbehörde ELA soll wirksame Instrumente in die Hand bekommen, um die Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung von EU-Recht zu unterstützen. Das von der Kommission auf den Weg gebrachte Paket erweitert das Mandat der ELA zur Bekämpfung von Missbrauch gegenüber in der EU beschäftigten Drittstaatsangehörigen sowie zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung. Grenzüberschreitende Streitigkeiten sollen künftig schneller beigelegt werden – dafür vereinfacht die Kommission das Schlichtungsverfahren der ELA. Die im Paket enthaltenen neuen Regelungen müssen noch durch das Parlament und den Rat.
Vollständig umgesetzt sein soll das Paket im Jahr 2040. Erste Verbesserungen erwartet die EU-Kommission bereits in den Jahren 2028 bis 2030. Schnellere Anerkennungen von Berufsqualifikationen, Überprüfungen von Sozialversicherungsunterlagen in Echtzeit sowie weitere noch nicht näher spezifizierte Einsparungen für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Behörden und die Vermeidung von Betrug sollen insgesamt finanzielle Vorteile in Höhe von sechs Milliarden Euro bringen.
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