Neue Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll kommen

News Redakteur

Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium haben die Einführung einer neuen Gesellschaftsform vorgeschlagen. Mit der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, kurz GmgV, wollen die beiden Häuser ein nachhaltiges und an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmertum fördern, bei dem nicht die schnellen Gewinne im Vordergrund stehen. Ein entsprechendes Rahmenkonzept soll bald in der Regierung diskutiert werden. „In einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll gelten: Was erwirtschaftet wird, bleibt im Unternehmen. Gewinne werden reinvestiert und nicht ausgeschüttet“, so Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. Dieses Prinzip sei auch als „Verantwortungseigentum“ bekannt. „Eigentum bedeutet hier vor allem Verantwortung für das Unternehmen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ Die Sicherung langfristiger Vermögensbindung soll vor allem in den Fällen der Unternehmensnachfolge sicherstellen, dass ein Unternehmen nicht aufgrund kurzfristiger Gewinninteressen zerlegt oder veräußert wird, sondern fortbesteht. Verdeckte Gewinnausschüttungen – etwa durch Boni für die Erreichung von Zielvorgaben oder Darlehen an die Gesellschaft, meist verbunden mit hohen Zinsverpflichtungen – sollen nicht möglich sein.

Wie Genossenschaften sollen die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen mitgliedschaftlich organisiert sein. Der Kauf von Aktien oder Anteilen ist ausgeschlossen. Im Unterschied zu einer Genossenschaft ist eine Mindestanzahl an Mitgliedern nicht vorgesehen. Dort müssen es immer mindestens drei Mitglieder sein. Hier soll ein Mitglied als Vorstand ausreichen. Für den Vorstand, die Mitgliederversammlung und den Aufsichtsrat sollen hingegen die Vorschriften aus dem Genossenschaftsrecht anwendbar sein. Scheidet ein Mitglied aus der GmgV aus, erhält es die eingezahlten Mittel ohne Rendite zurück. Die Gründung soll unkompliziert und mit geringem Kapitaleinsatz möglich sein. Entsprechend dem Genossenschaftsrecht sehen die Ministerien in ihrem Vorschlag eine Gründungsprüfung durch den Prüfungsverband vor. Für Gewinne der Gesellschaft sollen die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer anfallen. Eine Dividendenbesteuerung gibt es nicht, da Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Besteuerung erfolgt demnach so wie bei GmbH und Aktiengesellschaft, wenn die Gesellschafter reinvestieren, statt sich ausschütten zu lassen. Turnusmäßig soll eine Ersatzerbschaftsteuer anfallen, weil es keine Vererbung von Gesellschaftsanteilen gibt, insofern wird die GmgV wie eine Familienstiftung behandelt.

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