Der Bayer-Konzern hat vor dem Obersten Gericht der USA einen Erfolg erzielt und kann nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden. Seit Jahren beschäftigen sich US-Gerichte mit Klagen rund um das Unkrautvernichtungsmittel Roundup, die sich Bayer 2018 mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto eingefangen hatte. Zahlreiche Klägerinnen und Kläger sind seither gegen Bayer vorgegangen. Laut Angaben der Deutschen Presse Agentur geht Bayer davon aus, dass das Urteil dazu führt, dass aktuelle Klagen abgewiesen und künftige verhindert werden dürften – soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhten.
Das Oberste Gericht berief sich laut dpa darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen von der Umweltbehörde EPA vorgeschrieben seien – damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben. Tausenden Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup dürfte damit die Grundlage entzogen werden. Nach dem Urteilsspruch legte die Bayer-Aktie zeitweise um rund 20 Prozent zu.
Der Konzern verneint nach wie vor, dass von dem Unkrautvernichtungsmittel ein Krebsrisiko ausgeht. Die Umweltbehörde brachte mehrfach zum Ausdruck, sie gehe nicht davon aus, dass Roundup beim Menschen Krebserkrankungen verursache. Daher seien auch keine Warnhinweise auf dem Mittel notwendig. Eine Forschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO hatte unterdessen den Wirkstoff Glyphosat vor einem Jahrzehnt als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft, teilt die dpa mit. Die EPA hatte das Produktlabel dementsprechend auch ohne Warnhinweis genehmigt.
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