Im Streit um die Speicherung von alten Kreditdaten – auch in Fällen, in denen Schuldner längst abbezahlt haben – bleibt die Wirtschaftsauskunftei Schufa hartnäckig. Die Frist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, lief am gestrigen 9. September ohne entsprechende Erklärung ab. Aufgefordert hatte die Schufa die unter anderem vom Österreicher Max Schrems gegründete Organisation NOYB. Wie die Deutsche Presse-Agentur mitteilte, reagierte diese umgehend: „Damit ist sicher: NOYB wird eine Unterlassungsklage einbringen.“ Interessenten könnten sich zudem weiterhin für eine potenzielle Sammelklage eintragen.
Ende August gab es eine formelle Abmahnung. Max Schrems sagte der dpa: „Die Argumente der Schufa sind völlig grotesk. Anscheinend glaubt die Schufa, eine Art halbgöttliche Institution zu sein, die über den europäischen Gesetzen steht. Wir freuen uns darauf, dem ein Ende zu setzen.“ Mitte Juli dieses Jahres hatten NDR und die Süddeutsche Zeitung über die sogenannte „Schattendatenbank“ berichtet. Dort sichere die Schufa historische Daten, dazu zählen Informationen über alte Kredite, Pfändungen oder Privatinsolvenzen. Laut Datenschutzregeln und den von der Branche selbst gesteckten Löschfristen müssten solche Daten nach bestimmter Zeit gelöscht werden. Die Schufa speichert diese jedoch nach eigenen Angaben bis zu zehn Jahre lang weiter, so die dpa weiter.
Die Schufa behandelt die Speicherung als Datenarchiv, wie es jedes andere Unternehmen unterhält. Sie argumentiert, sie speichere historische Daten „gerade deshalb, um gesetzliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen“. Die Daten würden „gemäß den gesetzlichen Vorgaben und der mit den Datenschutzbehörden vereinbarten Speicherfristen“ aufbewahrt. Historische Daten seien erforderlich, um wissenschaftlich belastbare Bonitätsbewertungen (Scores) zu entwickeln und deren Qualität zu überprüfen. NOYB antwortete die Schufa mittels eines 26-seitigen Schreibens. Da die Schufa laut eigenen Angaben bonitätsrelevante Informationen zu rund 68 Millionen Menschen gespeichert hat, könnte der Schaden groß sein – selbst wenn pro Kopf nur ein geringer Betrag fällig würde.
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