Schufa steht wegen Speicherung historischer Daten am Pranger

News Redakteur

Über der Schufa-Zentrale in Wiesbaden ziehen dunkle Wolken auf. Im Zusammenhang mit der Speicherung von alten Kreditdaten bringen sich Datenschutzorganisationen in Stellung. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, geht dabei die von Max Schrems gegründete österreichische Organisation „None of your Business“, kurz NOYB, voran und hat die Auskunftei bereits formell abgemahnt. Sie kündigte außerdem die Vorbereitung einer gerichtlichen Sammelklage an. Im Juli hatten Recherchen des Norddeutschen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung ergeben, dass die Schufa historische Daten aufbewahrt. Dabei handele es sich um Informationen über alte Kredite, Pfändungen und Privatinsolvenzen. Die Krux an dieser „Schattendatenbank“: Sie beinhaltet Forderungen, die die Betroffenen häufig schon vor Jahren beglichen haben, so die dpa. Bis zu zehn Jahre speichern die Wiesbadener die Daten.

Die Datenschützer argumentieren, dass Datenschutzregeln und von der Branche selbst gesteckte Löschfristen vorsehen, dass solche Daten „nach bestimmter Zeit“ gelöscht werden müssen. Problematisch für die Schufa ist aber noch ein anderer Aspekt. Sie soll bei Auskunftsersuchen nach § 15 der Datenschutzgrundverordnung Bürgerinnen und Bürgerinnen die Angaben in der Schattendatenbank verschwiegen haben. NOYB will nun erreichen, dass die Schufa die Daten umgehend löscht. Weigere sich das Unternehmen, werde man Unterlassungsklage einreichen, heißt es aus Wien. Außerdem drohen die Datenschützer mit einer Verbandsklage auf immateriellen Schadensersatz. NOYB habe Betroffene schon aufgefordert, sich auf einer Interessenliste zu registrieren. Unterstützung erhält NOYB von der deutschen AlgorithmWatch. Die Bürgerrechts- und Transparenzorganisation hat eine Petition gestartet und Betroffenen ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem rund 22.000 Menschen gezielt Auskunft über ihre archivierten Daten verlangt haben, berichtet die dpa.

Die Schufa selbst betrachtet ihr Vorgehen als rechtmäßig und sachlich geboten. Die Verarbeitung historischer Daten entspreche den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen. Historische Daten seien zudem erforderlich, um wissenschaftlich belastbare Scores vorhalten zu können, die Qualität zu überprüfen und für Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen. Die Forderungen von NOYB stärkten nicht den Verbraucherschutz, sondern würden zentrale Voraussetzungen für faire und treffsichere Bonitätsbewertungen beseitigen. Die Schufa kündigte an, die Speicherung historischer Daten vor Gericht zu verteidigen.

Copyright Bild: IMAGO / Jan Huebner

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