Streit um Obelix

News Redakteur

Obelix, der fröhliche Gefährte von Asterix in den gleichnamigen Comics, ist zwar gutmütig, aber nicht dafür bekannt, besonders friedlich zu sein. Zu seinen liebsten Hobbies zählen zünftige Raufereien, bevorzugt mit den Römern. Aufgrund des Zaubertranks, in den er als Kind gefallen ist, ist er stark und praktisch unbesiegbar. Aber deshalb gleich eine Waffe nach ihm benennen? Tatsächlich streitet der Verlag, der die Comics seit Jahrzehnten vertreibt, „Les Èditions Albert René“ aus Frankreich, mit dem polnischen Waffenunternehmen Works 11 um die Bezeichnung von Waffen, Munition und anderen militärischen Geräten mit dem Namen „Obelix“. Das ältere Recht gebührt dem Verlag, der bereits 1998 „Obelix“ als Marke beim Europäischen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen ließ, vor allem für Hefte und Bücher, Kleidung und Spiele. 2022 trug das Amt „Obelix“ zugunsten von Works 11 als Marke ein, für Waffen, Munition und militärisches Gerät.

„Les Éditions Albert René“ ging dagegen vor und beantragte die Löschung. Hauptkritikpunkt: Das Waffenunternehmen nutze die Bekanntheit sowie das Ansehen der länger geschützten Marke aus und könne aufgrund des Produkts deren Ruf schädigen. Überraschenderweise wies das EUIPO den Antrag auf Nichtigerklärung zurück. Die Bekanntheit der älteren Marke „Obelix“ sei nicht hinreichend sicher nachgewiesen worden. Und nur wenn eine Marke hinreichend bekannt ist, hat sie einen weitergehenden Markenschutz dahingehend, dass auch von ihr völlig verschiedene Waren oder Dienstleistungen nicht den gleichen Namen tragen dürfen. Comics und Waffen sind von dieser unterschiedlichen Natur. Das EUIPO zweifelt auch daran, dass Kundinnen und Kunden von Works 11 beim Kauf von Produkten an die Comicfigur Obelix denken würden.

Das sieht das Gericht der Europäischen Union (EuG) grundlegend anders und verweist den Fall auf Klage des Verlags zur erneuten Prüfung an das EUIPO zurück. Dessen Analyse sei unvollständig und fehlerhaft. Bestimmte Belege für den Bekanntheitsgrad von Obelix habe das Amt nicht angemessen berücksichtigt. Außerdem habe das Amt Beweismittel, in denen das Zeichen gemeinsam mit der Marke „Asterix“ verwendet wurde, nicht übergehen dürfen. Last but not least sei auch die enge Verbindung der beiden Marken Asterix und Obelix nicht gewürdigt worden.

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