Tante Enso darf Tegut-Filialen übernehmen

News Redakteur

Das Bundeskartellamt gibt grünes Licht für den Erwerb von 36 Filialstandorten von Tegut durch die Tante Enso Süd-West. Die wettbewerbsrechtliche Prüfung habe ergeben, dass das Vorhaben unter den gegebenen Umständen nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führt, heißt es aus Bonn. Hierfür seien insbesondere die geringfügigen Überschneidungen zwischen dem bisherigen Filialnetz der Tante-Enso-Gruppe und den Zielstandorten maßgeblich. Tante Enso habe nur eine vergleichsweise geringe Marktstellung und sei vor allem in ländlichen Regionen tätig. „Weder die Größe des Vorhabens noch die Marktstellung der Erwerberin geben Anlass zu wettbewerblichen Bedenken“, betont Bundeskartellamts-Chef Andreas Mundt. Im Gegenteil: „Die Übernahme stärkt einen kleineren Wettbewerber in einem Markt, der von wenigen großen Unternehmensgruppen geprägt wird.“ Zugleich könne sie die Nahversorgung in den betroffenen Regionen sichern.

Die Erwerberin gehört zur Tante-Enso-Gruppe mit Sitz in Bremen. Das gesamte Unternehmen betreibt aktuell rund 90 Lebensmittelmärkte im ländlichen Raum. Die Märkte verfügen über kleine Flächen und leben von ihrem Hybrid-Konzept: Zu bestimmten Öffnungszeiten ist Personal anwesend, zu anderen verwandeln sich die Läden in sogenannte „Smart-Stores“. Kundinnen und Kunden gelangen mit einer Kundenkarte in den Shop und rechnen selbst ihren Einkauf an den Selbstbedienungskassen ab. Den Jahresumsatz der Tante-Enso-Gruppe beziffert das Bundeskartellamt für das Jahr 2025 auf rund 40 Millionen Euro. Die erworbenen 36 Standorte erzielten vergangenes Jahr einen Umsatz von insgesamt rund 60 Millionen Euro. Das entspräche etwa fünf Prozent des Gesamtumsatzes von Tegut, rechnet das Bundeskartellamt vor.

Im März dieses Jahres hatte Tegut angekündigt, sich aus der Bundesrepublik zurückzuziehen. Vor Tante Enso hatten bereits die Edeka-Gruppe und die Rewe-Gruppe Erwerbsvorhaben in Bonn angemeldet. Dazu laufen laut Bundeskartellamt aktuell noch die Hauptprüfverfahren, in denen es festzustellen gilt, ob Auswirkungen der Vorhaben auf die Absatzmärkte des Lebensmitteleinzelhandels sowie auf die Beschaffungsmärkte gegeben sind. Zu diesem Zweck befragt das Amt auch Lieferanten verschiedener Produktgruppen.

Copyright Bild: IMAGO / Wolfram Weber

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