Am 6. Juni 2023 ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft getreten, die Umsetzungsfrist für nationale Gesetzgeber läuft noch bis zum 7. Juni dieses Jahres. Die Bundesregierung richtet nun aus, dass sie die Umsetzung bis Anfang 2027 vollziehen will. „Es sind noch weitere Abstimmungen notwendig, sodass wir die Frist zur Umsetzung Anfang Juni nicht einhalten werden“, sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums gegenüber der Deutschen Presse Agentur (dpa). Zuvor hatte bereits die Wochenzeitung Die Zeit über die Verzögerung berichtet. Die Sprecherin betonte, dass Ziel der Umsetzung die Entgeltgleichheit bleibt. Die Richtlinie soll aber „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam“ umgesetzt werden. Die Verzögerung schiebt sie auch auf die aktuelle wirtschaftliche Lage, die „maßvolle Verschiebung nach hinten“ soll Unternehmen in der Bundesrepublik den Druck etwas nehmen.
Zentrale Bestandteile der Richtlinie sind die Berichtspflicht der Unternehmen zu geschlechtsspezifischen Entgeltgefällen sowie ergänzende und variable Entgeltbestandteile – und der Anspruch auf Auskunft über die eigene Entgelthöhe sowie die durchschnittliche Entgelthöhe der Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. „Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals zum Juni 2028 fällig werden“, führte die Sprecherin des Bundesfamilienministeriums weiter aus. In Deutschland gibt es bereits seit dem 30. Juni 2017 ein Entgelttransparenzgesetz, das bis zur Umsetzung der Richtlinie gültig bleibt. Der bereinigte Gender Pay Gap in der Bundesrepublik lag 2025 bei sechs Prozent. Dieser ist ein Indikator für die Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern.
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