Vodafone wollte das Bundeskartellamt gerichtlich und im Eilverfahren für parteiisch und befangen erklären lassen und scheiterte nun mit diesem Anliegen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Ziel des Mobilfunkriesen war es, Marktmissbrauchsvorwürfen gegen sich entgegenzuwirken. Es kommt also nicht zum vorbeugenden Rechtsschutz und das Bundeskartellamt darf sein Marktmissbrauchsverfahren fortsetzen. Das geht aus einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur hervor.
Vodafone ist es ein Dorn im Auge, dass seit 2023 mit 1&1 neben der Deutschen Telekom und O2 ein dritter Wettbewerber im Bereich Mobilfunk am Markt mitmischt. 2019 hatte das Unternehmen eigene Mobilfunk-Frequenzen ersteigert und baute anschließend sein Netz auf und aus. Das Ganze verlief aber schleppend, mit negativem Höhepunkt Anfang 2023 – statt wie vom Staat gefordert 1.000 Handynetz-Standorte betrieb 1&1 derer fünf. Wie die dpa berichtet, lag das in erster Linie daran, dass der Infrastruktur-Betreiber Vantage Towers 1&1 viel weniger Standorte zur Verfügung stellte als vertraglich vereinbart. Das Problem bei der Geschichte: Vantage Towers ist die frühere Funkturm-Sparte von Vodafone, die zwar abgespalten wurde. Vodafone blieb aber der größte Anteilseigner des Unternehmens. Für 1&1 war klar, dass es aus Konkurrenzgründen mit weniger Standorten abgespeist wurde und Vodafone Einfluss genommen hatte. Die Düsseldorfer und Vantage bestritten das.
Für das Bundeskartellamt war der Streit aber Anlass genug, ein Verfahren wegen Marktmissbrauchs gegen Vodafone einzuleiten. Vorläufiges Ergebnis: Die verzögerte Bereitstellung der Standorte ist eine kartellrechtswidrige Behinderung von 1&1. Mit dem nun gescheiterten Antrag wollte Vodafone verhindern, dass die Bonner Behörde eine endgültige Entscheidung trifft. Geschlagen geben wollen sich die Düsseldorfer nicht: Die Frage der Befangenheit sei nicht entschieden, heißt es aus der Zentrale. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass das Bundeskartellamt wesentliche Verfahrensvorschriften missachtet hat“, so der Vodafone-Sprecher gegenüber der dpa. „Während des gesamten Verfahrens hat die Behörde nach unserer Einschätzung mit deutlicher Voreingenommenheit zugunsten von 1&1 gehandelt, was aus unserer Sicht auch durch die uns vorliegenden Akten belegt wird.“ Allein die Verfahrensverstöße würden jede Entscheidung der Behörde rechtswidrig machen. Sollte die Entscheidung dennoch negativ ausfallen, werde Vodafone alle erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten. Das Kartellamt weist die Vorwürfe von Vodafone entschieden zurück.
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