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Das Update für Recht im Unternehmen

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Liebe Leserinnen und Leser,
in einem wirtschaftlichen Umfeld, das von ständigem Wandel, regulatorischen Neuerungen und wachsendem Wettbewerbsdruck geprägt ist, sind fundierte rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen bedeutsamer denn je.
Für Führungskräfte und Entscheider in Unternehmen ist BB IN-HOUSE UPDATE ein digitales exklusives MUST HAVE, das relevante Einblicke in aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft gibt.
BB IN-HOUSE UPDATE bietet 14-tägig ausgewählte unternehmensrelevante Beiträge aus unseren Rechtspublikationen gepaart mit Wirtschafts-News aus den Kernpublikationen der dfv Mediengruppe.
Viel Vergnügen bei der Lektüre,

Ihre Marion Gertzen, BB IN-HOUSE

Egner/Matheis

Offenlegung und Geheimnisschutz – Ausblick auf die zu erwartende Umsetzung der neuen Produkthaftungsrichtlinie (RAW 2025, 135)

Am 9. 12. 2024 ist die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU in Kraft getreten. Diese beinhaltet teils erhebliche Verschärfungen des gegenwärtigen Haftungsregimes, auf welche sich (potentiell) betroffene Unternehmen frühzeitig vorbereiten sollten. Zu den entsprechenden Haftungsverschärfungen gehört insbesondere auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Offenlegung von Beweismitteln bestehen kann. Dieser Beitrag soll als Orientierung dafür dienen, was bei der Umsetzung dieser Offenlegungspflichten ins deutsche Recht zu erwarten ist.

Lange

Zur Abgrenzung neutraler journalistischer Äußerungen und Konkurrentenwerbung (WRP 2025, 1268)

Die Grenzen zwischen zulässigen öffentlichen Äußerungen und wettbewerbsrechtlich relevanten, weil unzulässigen Behauptungen entziehen sich regelmäßig einer schematischen Einordnung. Die Abgrenzung zwischen klassischen äußerungsrechtlichen Ansprüchen und solchen aus UWG bedarf daher einer detaillierten Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls. Diese bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, sobald sich nicht mehr nur zwei vermeintliche Konkurrenten gegenüberstehen, sondern Handlungen Dritter dazwischentreten. In seinem Urteil vom 11.06.2025 zum Az. 4 U 50/25 befasst sich das OLG Stuttgart mit ebenjener Konstellation und prüft dabei instruktiv die Voraussetzungen des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs bei vergleichender Werbung.

Berater statt Einkäufer

BVDW/Mediaagenturen: Agenturgeschäft wird durch KI disruptiert. Von Juliane Paperlein

Kämpfer

Transformation ermöglichen, nicht verhindern: die Rolle der Regulierung in der Zeitenwende (NuR 2025, 193)

Dr. Ulf Kämpfer

Schoch

Update aus der Praxis: Aktuelle Entwicklungen zu verfahrensbeendenden Vereinbarungen im Unternehmensstrafrecht in Europa (RIW 2025, 549)

Im Rahmen der RIW-Reihe “Update aus der Praxis” beleuchten Kristina Weiler und Dr. Nicholas Schoch, Rechtsanwälte der Sozietät Freshfields in Hamburg und Frankfurt a. M., gemeinsam mit Kollegen alle zwei Monate die neuesten Praxisentwicklungen des europäischen und internationalen Wirtschafts- und Prozessrechts. Dabei greifen sie auf ihre umfangreiche Beratungspraxis in den Bereichen Litigation & Arbitration sowie Investigations, Compliance und Risk & Crisis Management zurück und bewerten die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Unternehmen und Berater.

Schreiber

Neues IT-Sicherheitsrecht in Deutschland: Nach Slalomfahrt auf der Zielgeraden! (BB 2025, I)

Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) sollte spätestens bis 17.10.2024 ein neues IT-Sicherheitsrecht für rund 30 000 Unternehmen in Deutschland gelten. Die Umsetzung ins nationale Recht ist bis heute nicht geschafft. Aber: Wir sind auf die Zielgerade eingebogen. Ende Juli 2025 hat das BMI den Regierungsentwurf veröffentlicht (BMI, Meldung vom 24.7.2025), …

Schnieder

Maßnahmen für eine erfolgreiche Zukunft: realistisch, machbar, wirksam (RAW 2025, 107)

Patrick Schnieder, MdB und Bundesminister für Verkehr

Passarge

Studie zu den Auswirkungen des HinSchG auf die mittelständische Wirtschaft (CB 2025, 382)

In den vergangenen Jahren sorgte das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für gewisse Diskussionen im rechtspolitischen und wirtschaftlichen Bereich. Zwar verfolgt das HinSchG wichtige und schützenswerte Ziele, allerdings sind die Regelungen wenig praxistauglich und für die Erreichung der Ziele nicht geeignet. Überdies werden Unternehmen umfangreiche und vor allem kleinteilige Pflichten auferlegt, die weder Unternehmen, Mitarbeitern noch Hinweisgebern von Nutzen sind. Anlass genug, zu hinterfragen, wie das HinSchG von den Adressaten, also vor allem der mittelständischen Wirtschaft, wahrgenommen wird. Dazu wurde von PRO HONORE e. V. mit Unterstützung des Instituts für Compliance im Mittelstand sowie der Handelskammer Hamburg und der Versammlung Ehrbarer Kaufleute zu Hamburg e. V. eine Studie durchgeführt, mit der untersucht werden sollte, welche Auswirkungen das HinSchG auf das Geschäft von mittelständischen Unternehmen hat, wie Unternehmen das HinSchG im Hinblick auf Praxistauglichkeit und Wirksamkeit einschätzen und ob es von diesen Unternehmen als insgesamt förderlich oder als eine Belastung empfunden wird. Besonders interessant sind die individuellen Anmerkungen der Befragten.

Schulze-Bünte/Grosmann

Ransomware-Angriffe auf Unternehmen: Drohende Strafbarkeitsrisiken im Rahmen von Lösegeldzahlungen (BB 2025, 2115)

Ransomware-Angriffe bedrohen Unternehmen zunehmend und können mit hohen Lösegeldforderungen verbunden sein. Dieser Beitrag analysiert mögliche Strafbarkeitsrisiken von Unternehmensverantwortlichen im Zusammenhang mit Lösegeldzahlungen. Beleuchtet werden dabei neben den in Betracht kommenden Straftatbeständen auch praxisrelevante Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe. Der Aufsatz richtet sich insbesondere an alle Unternehmensverantwortlichen, Compliance-Beauftragten und Berater, die sich nach einem Cyberangriff Lösegeldforderungen ausgesetzt sehen.

Haag

Formelle Fusionskontrolle in Europa: Regulatorischer Dschungel voller (Papier-)Tiger? – von “Gap Cases”, § 32f Abs. 2 GWB und anderen “Innovationen” (BB 2025, 2179)

Die Fälle Illumina/Grail, Towercast und Nvidia/Run:AI, neue Call-in-Rechte in Mitgliedstaaten, die Rechtsprechung des BGH i. S. Meta/Kustomer zur Auslegung der Transaktionswertschwelle des § 35 Abs. 1a GWB und die im Zuge der 11. GWB-Novelle in Kraft getretene Regelung des § 32f Abs. 2 GWB zeigen, dass die (formelle) Fusionskontrolle das Mittel der Wahl ist, um aktuellen kartellrechtlichen Problemen Herr zu werden – um mit Killeracquisitions, Aquihires und der Vermachtung digitaler wie regionaler Märkte nur ein paar der zu adressierenden Fallkonstellationen zu nennen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den jüngsten deutschen “Lösungsansatz” – die Regelung des § 32f Abs. 2 GWB – im Kontext internationaler Bemühungen um eine Erweiterung der formellen Fusionskontrolle.

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