Das Hessische Landesarbeitsgericht hat eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt, in dem dieses einem Bewerber eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zugesprochen hat. Der Arbeitgeber, bei dem sich der Mann beworben hatte, hatte Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und scheiterte nun neuerlich. Das Unternehmen hatte in einer Stellenanzeige […]
