Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Voraussetzungen für eine betriebsratsfähige Organisationseinheit im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gegeben sein können, wenn der Hauptbetrieb des Unternehmens im Ausland liegt. Das heißt, dass dann auch in dem selbstständigen Betriebsteil die Tür zur Etablierung eines Betriebsrates offenstehen. Das Bundesarbeitsgericht entschied über eine Rechtsbeschwerde der Fluggesellschaft Ryanair, die ihren Sitz auf […]
