Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, sich vor jedem einzelnen dieser Abschnitte auf den vorwirkenden besondern Kündigungsschutz berufen können. § 18 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sieht vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem […]
