§ 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) schreibt vor, dass Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen sind. Der Bundesfinanzhof hat die Aufzeichnungspflicht in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht in einem aktuellen Urteil konkretisiert. Wird gegen die Anforderungen verstoßen, sind Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Ein Steuerpflichtiger erzielte unter anderem Einkünfte […]
