Das Verwaltungsgericht in Berlin hat Klagen des Betreibers einer Anlage für die Verbrennung von gefährlichen Abfällen sowie einer kommunalen Siedlungsabfallverbrennungsanlage zurückgewiesen, mit denen diese gegen ihre Einbeziehung in das Brennstoffemissionshandelsystem vorgegangen waren. Drei Argumente der klagenden Parteien entkräftete das Verwaltungsgericht: Die in Deutschland vorgenommene CO2-Bepreisung ist entgegen deren Auffassung nicht durch die europäische Emissionshandelsrichtlinie gesperrt. […]
