Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgehalten, dass es für die Veröffentlichung von umfassenden Aktionärsdaten keine gesetzliche Grundlage im europäischen Recht gibt. Unionsrecht steht der Veröffentlichung von Personendaten von Aktionären sogar entgegen, wenn der Zugriff auf diese Daten keinerlei Voraussetzungen unterliegt und nicht einmal ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Auf den Tisch der […]
