Eine vom Arbeitgeber finanzierte Directors and Officers Versicherung (D&O-Versicherung) führt zur vollen Haftung eines leitenden Angestellten. Das hat das Landesarbeitsgericht in Köln entschieden. In dem zugrundeliegenden Fall hatte der leitende Angestellte seine beruflichen Pflichten in grob fahrlässiger Weise verletzt. Das Gericht beurteilte die fristlose Kündigung als zurecht erfolgt und bejahte auch den Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers. […]
