Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordnete Einrichtungen unter bestimmten Umständen als Einstellungsvoraussetzung die Kirchenzugehörigkeit verlangen dürfen. Diese muss aufgrund der Art der Tätigkeit oder der Umstände der Ausübung eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellen. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil er sich über viele Jahre hinzog und neben den verschiedenen arbeitsgerichtlichen Instanzen […]
