Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz und von algorithmischen Systemen in deutschen Gerichten soll ausschließlich der Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung sowie der Verfahrensbeschleunigung dienen – und ausdrücklich nicht als Instrument zur Einsparung von Personal. Künstliche Intelligenz darf zudem keine Entscheidungen von Richterinnen und Richtern ersetzen, sondern soll nur im Rahmen der Vorbereitung, Strukturierung und Standardisierung unterstützen. Das […]
