Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Verfahren des Bundeskartellamtes zur Überprüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Kraftstoffgroßhandel vorläufig gestoppt. Es handelte sich um das erste Verfahren nach § 32 f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2023 kann das Bundeskartellamt nach einer Sektoruntersuchung Wettbewerbsstörungen selbst dann beheben, wenn kein konkreter Rechtsverstoß einzelner Unternehmen vorliegt. […]
