Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Gemeinde Ostseebad Binz gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran als unzulässig abgewiesen. Den Vertretern der Gemeinde ist es nicht gelungen, zumindest eine im Bereich des Möglichen liegende Betroffenheit und Verletzung einer Rechtsposition nachzuweisen. Im April des Jahres 2024 hatte das Staatliche Amt […]
