Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der am Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft, deren Hauptsitz sich im Ausland befindet, bereits vor der rechtskräftigen Entscheidung über das Bestehen einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte ausüben darf. In dem Rechtsstreit ging es um Vorgänge innerhalb der Malta Air, die ihren Sitz auf […]
