Viele Arbeitsverträge sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus einem Unternehmen ausscheiden, sollen nicht mit ihrem Wissen und ihren Kontakten unmittelbar bei der Konkurrenz anheuern. Nicht selten kommt es vor, dass um die Wirksamkeit eines solchen Wettbewerbsverbotes gestritten wird – und dies im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens, weil der oder die ausscheidende […]
