Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass sich ein Supermarkt, der seinen Kundinnen und Kunden vor Ort Tragetaschen zur Mitnahme der eingekauften Waren anbietet, an einem Dualen System zur Abfallentsorgung beteiligen muss. Neu ist, dass das selbst dann gilt, wenn die Tragetaschen auf Mehrfachbenutzung und Langlebigkeit ausgerichtet sind. Geklagt hatte mit der Rewe AG eine Groß- und […]
