Verstoßen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), müssen sie den hieraus entstehenden Schaden ersetzen. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass diese Ersatzpflicht grundsätzlich nicht in ihrem Umfang begrenzt ist. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn zwischen Benachteiligung und Schaden kein Zurechnungszusammenhang mehr besteht. So kann etwa […]
