Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kartellschadensersatzansprüche grundsätzlich im Wege einer Sammelklage von einem Inkassodienstleister geltend gemacht werden können. Allerdings darf diese Bündelung nicht der Gewährung eines wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutzes entgegenstehen. In diesem Fall darf das über den Rechtsstreit erkennende Gericht dem Inkassodienstleister eine Auflage zur Verfahrenstrennung erteilen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, ist die […]
