Eine betriebliche Vorgabe, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr als 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen dürfen, verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz. § 7 Abs. 2 Satz 1 des BUrlG sieht vor, dass Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Entgegenstehen können allenfalls „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe“. Nur wenn das der […]
