Wählt ein Syndikusrechtsanwalt für seine Altersteilzeit das sogenannte Blockmodell, bleibt seine Zulassung auch in dem Zeitfenster erhalten, in dem seine Tätigkeit ruht. Das hat der Bundesgerichtshof Ende Juni dieses Jahres entschieden, das entsprechende Urteil wurde gerade veröffentlicht. In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Unternehmen mit einem seiner Geschäftsführer, gleichzeitig Syndikusrechtsanwalt, vereinbart, dass dieser im Rahmen […]
