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Betriebs-Berater

Coenen

Novelle des Außenwirtschaftsrechts: Neue strafrechtliche Risiken für Unternehmen (BB 2026, 899)

Mit dem am 6.2.2026 in Kraft getretenen Sanktionsgesetz hat der Gesetzgeber das Außenwirtschaftsstrafrecht grundlegend verschärft. Der Beitrag richtet sich an Compliance-Verantwortliche, Geschäftsleiter und Exportkontrollbeauftragte, die ihre Sanktions-Compliance an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Zunächst werden die wesentlichen Neuregelungen erläutert, darunter die Erweiterung der Straftatbestände auf Finanzsanktionsverstöße, Investitionsverbote und sektorale Transaktionsverbote sowie die Strafbewehrung bereits bei Leichtfertigkeit im Dual-Use-Bereich. Ferner wird der Wegfall der 48-Stunden-Schonfrist, die Vervierfachung der Bußgeldhöchstbeträge auf 40 Mio. Euro und die erweiterten Meldepflichten beleuchtet. Abschließend werden konkrete Handlungsfelder zur Risikominimierung aufgezeigt, etwa zur Compliance-Organisation, Güterklassifizierung und Due Diligence bei Geschäftspartnern.

Mückl/Teske

Entgelttransparenz 2.0: Von der arbeitsrechtlichen Pflicht zum strategischen Transformationsprojekt (BB 2026, 948)

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (EUPTD) markiert einen grundlegenden Wandel des Entgeltgleichheitsrechts. Sie stärkt nicht nur individuelle Auskunfts- und Durchsetzungsrechte, sondern verpflichtet Unternehmen, ihre Entgeltsysteme strukturell, prozessual und organisatorisch diskriminierungsfrei auszugestalten. Ihre Implementierung ist ein Transformations-, Compliance- und Governance-Projekt – auch bevor das deutsche Umsetzungsgesetz verabschiedet ist. Wer das versteht, verschafft sich einen Vorsprung: Compliance-Risiken werden beherrschbar, interne Konflikte reduziert und spätere Umsetzungsschritte effizienter. Kernfragen wie Projektarchitektur, Verantwortungszuweisung und strategische Einbindung von Arbeitnehmervertretungen sind dabei für den Projekterfolg entscheidend. Der Beitrag strukturiert die Umsetzung als mehrstufiges Transformationsprojekt und gibt konkrete Orientierung zu Projektarchitektur, Stakeholder-Management, Ressourcenbedarf und zeitlichem Ablauf.

Stahlschmidt

Ehegattensplitting abschaffen – eine gute Idee? (BB 2026, I)

Seit 1958 gehört das Ehegattensplitting zu den zentralen Elementen des deutschen Einkommensteuerrechts. Das Ehegattensplitting verhindert, dass bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten diese stärker durch Einkommensteuer belastet werden als Alleinstehende. Die Einkünfte werden zunächst getrennt ermittelt, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen. …

Jung/Köny

Die aktuelle UWG-Reform: Strenge neue Rahmenbedingungen für grüne Werbung (BB 2026, 835)

Mit der im Rahmen der aktuellen UWG-Reform stattgefundenen Umsetzung der EmpCo-RL erwartet Unternehmen künftig ein abmahnbewehrtes Regelungsregime für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung mit einer Reihe neuer per-se-Verbote. Der vorliegende Beitrag liefert einen Überblick über die relevanten Neuregelungen, fasst den bisherigen rechtswissenschaftlichen Stand zusammen und beleuchtet besonders die neuen Verbote sowie offene Auslegungsfragen. Die Gesetzesreform bietet dringenden Anlass für Unternehmen, ihre bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation zu überprüfen und risikobehaftete Claims zu identifizieren. Denn angesichts des Inkrafttretens bereits am 27.9.2026 drängt die Zeit für die notwendigen organisatorischen Anpassungen an die zum Teil umfangreichen neuen Regelungsmechanismen.

Ashkar/Schröder

Digitaler Omnibus: Die Reformvorschläge der Europäischen Kommission zur EU-Digitalgesetzgebung (BB 2026, 842)

In den letzten Jahren hat die Europäische Union (EU) eine Reihe von Digitalrechtsakten erlassen, welche für Unternehmen eine erhebliche Anzahl an neuen Vorgaben beinhalteten. Nachdem erhebliche Kritik an den Rechtsakten aufkam, auch weil sie generell nicht gut aufeinander abgestimmt sind, plant die Europäische Kommission eine Reihe von Anpassungen bei diesen und früheren Rechtsakten aus den Bereichen Daten-, Künstliche Intelligenz (KI)- und Cyber-Recht. Bemerkenswert ist an diesem Reformvorschlag, dass er erstmals materiell-rechtliche Änderungen der DSGVO beinhaltet. Dieser Beitrag erläutert die Hintergründe und enthält einen Überblick der wichtigsten Reformvorschläge sowie einen Ausblick zu den nächsten Schritten.

Schätzlein

Betriebliche Altersversorgung optimieren, bevorstehende Körperschaftsteuersatz-Senkung ausnutzen (BB 2026, 865)

Der folgende Beitrag legt dar, wie gängige Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung durch die bevorstehende Senkung des Körperschaftsteuersatzes beeinflusst werden. Manche werden nicht beeinflusst, manche sind dagegen dergestalt betroffen, dass durch gezielte Ausnutzung ökonomische, Cashflow-wirksame Vorteile gehoben werden können. Andere wiederum sind mittelbar betroffen und erfordern besondere Sorgfalt bei der ökonomischen Ausgestaltung. Die gängigen Maßnahmen werden kurz dargelegt, der ertragsteuerliche Einfluss umrissen und im Falle gegebenen Gestaltungspotentials Effekte anhand eines kurzen Beispiels veranschaulicht.

Schlamp

Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug – rechtliche Besonderheiten und praktische Herausforderungen (BB 2026, 884)

Arbeitgeber beschäftigen zunehmend Fachkräfte im Ausland. Hintergrund dafür sind vor allem der zunehmende erhebliche Fachkräftemangel in Deutschland, aber auch die Entwicklung neuer mobiler Arbeitsformen in den vergangenen Jahren. Internationale Beschäftigungsmodelle sind vielfältig und unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung und rechtlichen Einordnung. Das gilt nicht nur für die Begründung und Durchführung der Beschäftigung, sondern auch in Bezug auf ihre Beendigung. Da aufgrund der weiterhin angespannten weltpolitischen und wirtschaftlichen Lage gleichzeitig Personalabbau- und Restrukturierungsmaßnahmen zunehmen, sehen sich Unternehmen immer häufiger mit den besonderen rechtlichen Anforderungen und praktischen Herausforderungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug konfrontiert.

Berger

Endlich fertig – und doch nicht am Ziel: Überarbeitung der CSRD zwischen Verabschiedung auf europäischer Ebene und deutscher Umsetzung (BB 2026, I)

Es ist vollbracht – zumindest teilweise. Nach herausfordernden Verhandlungen und dem Abschluss des Trilogs zwischen den Mitgesetzgebern im Dezember 2025 (s. dazu Lanfermann, BB 3/2026, Die Erste Seite) wurde auf europäischer Ebene ein wichtiges Etappenziel erreicht: Mit der Veröffentlichung der sog. Inhaltsrichtlinie Ende Februar (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD 2.…

Frank-Fahle/Falder

Arabische Golfstaaten: Rückholpflicht der Bundesregierung und deutscher Arbeitgeber bei militärischen Angriffen (BB 2026, I)

Die arabischen Golfstaaten, zu denen das Königreich Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate (“VAE”), Katar, Bahrain, Kuwait und das Sultanat Oman zählen, zeichnen sich traditionell durch politische Stabilität aus. Nachdem die arabischen Golfstaaten historisch insbesondere für ihre Rohstoffvorkommen international bekannt waren, haben viele Golfstaaten in den vergangenen Jahrzehnten ihre Wirtschaft diversifiziert und sich zu global bekannten Wirtschaftsstandorten entwickelt. …

Horstmeier

Start-ups und Arbeitsrecht (BB 2026, 820)

Das Segment der Start-up-Unternehmen wächst. Darunter sind Unternehmensgründungen meist mehrerer jüngerer Gründer zu verstehen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung auf eine bislang nicht am Markt etablierte, innovative, meist digitale Weise vermarkten. Viele Start-ups erschließen mit Hilfe der Digitalisierung ein skalierbares Wachstumspotential, das für institutionelle Investoren interessant ist, aus dem sich eine der Hauptmotivationen der Gründer speist. Dies führt zu einem interessanten Beratungsbedarf für dieses innovative Feld der Neugründungen. Entscheidende Aspekte in der Beratung von Start-ups ist die Förderung des angestrebten schnellen Wachstums, d. h., die Beratung zielt darauf ab, etwaige Hindernisse für dieses Wachstumspotenzial beiseite zu räumen. Allerdings drohen dabei insbesondere im Arbeitsrecht Konflikte, die die Unternehmensentwicklung blockieren können. Eine weitere Hauptrichtung der Beratung von Start-ups zielt auf die Vermeidung von (Arbeits-)Kosten, wenn insbesondere in der Gründungs- und Aufbauphase noch keine Gewinne erwirtschaftet werden. In der Rechtsprechung spiegeln sich einige dieser Konflikte wider.

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