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Betriebs-Berater

Hasselbach/Stepper

Entwicklung des Übernahmerechts 2025 (BB 2026, 771)

In Fortsetzung der Reihe zur Entwicklung des Übernahmerechts und des Beitrags für das Jahr 2024 aus BB 2025, 835 ff., geben die Autoren einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen am deutschen Übernahmemarkt im Jahr 2025. Die Autoren widmen sich nicht nur einer Reihe bedeutender Transaktionen, sondern insbesondere auch der aktuellen Rechtsprechung im Bereich des Übernahmerechts sowie der Unternehmensbewertung bei aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen, wobei in diesem Jahr ein besonderer Schwerpunkt auf dem Recht des Delistings liegt. Dabei gehen die Autoren auch auf einige grundlegende Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingen ein, einschließlich der Änderungen des § 39 BörsG durch das am 2.2.2026 in Kraft getretene Standortfördergesetz.

Wünnemann

Welche Impulse braucht Deutschland in der Steuerpolitik? (BB 2026, I)

Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählen nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch ein modernes, bürokratiearmes und digitaltaugliches Steuerrecht, das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland unterstützt. Ein erster Schritt war die sog. Investitionsoffensive im Jahr 2025, …

Koops/Schlotthauer

Richtlinie zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz – neue Pflichten beim Einsatz von Management-Tools (BB 2026, 756)

OpenClaw, Moltbook und RentAHuman.ai zeigen, was möglich ist: Eine Arbeitswelt, in der Arbeitnehmer KI nicht nur als Werkzeug bei der Erstellung ihrer Arbeitsprodukte nutzen, sondern KI-Bots eigene Ziele verfolgen, selbständig agieren und dabei nicht nur unterstützend tätig sind, vielmehr Mitarbeiter auch anleiten. Passend hierzu beabsichtigt das EU-Parlament das Management durch Algorithmen umfassend zu regulieren. Dabei greift der Schutz nicht erst bei dem Einsatz von KI. Er setzt bereits viel früher an.

Wegner/Dux-Wenzel

Kartellrecht gegen Algorithmen: (Wie weit) Darf das Bundeskartellamt in Amazons Preislogik eingreifen? (BB 2026, I)

Mit seiner Entscheidung vom 5.2.2026 untersagte das Bundeskartellamt Amazon die Nutzung von Preiskontrollmechanismen auf seinem Marktplatz. Es schafft damit erneut einen nicht unumstrittenen Präzedenzfall in der Digitalökonomie und setzt erstmals den neuen § 34 GWB zur Gewinnabschöpfung des vermuteten Verletzergewinns in Höhe von immerhin 59 Mio. Euro ein: Mittels eines Preiskontrollmechanismus entscheidet Amazon, …

Niermeier

Das neue Recht auf Reparatur (BB 2026, 707)

Nachdem die Europäische Union ihre Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen hat, liegt seit kurzem der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vor, mit dem diese bis zum 31.7.2026 in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Händler müssen sich daher auf punktuelle, aber sehr wichtige Änderungen im Kaufgewährleistungsrecht vorbereiten. Zudem wird neben dem Gewährleistungsrecht ein völlig neues Recht auf Reparatur geschaffen, mit dem in erster Linie der Hersteller des Produkts und im Einzelfall auch andere Marktakteure zu einer Reparatur bestimmter Produkte verpflichtet werden. Es handelt sich um grundlegende und praxisrelevante Neuerungen, die vor allem das deutsche Kaufrecht im doppelten Wortsinn nachhaltig verändern werden.

Bernhardt/Rieß

Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG zum sog. dritten Geschlecht auf die Ansprüche nach dem EntgTranspG (BB 2026, 692)

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verfolgt das Ziel, unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Das Gebot gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist auf der nationalen einfachgesetzlichen Normebene nicht neu. Es handelt sich vielmehr um einen “Ausschnitt” aus dem weitergehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das jede Benachteiligung verbietet, somit auch wegen des Geschlechts (§ 3 AGG), und in Bezug auf eine hierdurch motivierte geringere Vergütung (§ 8 Abs. 2 AGG). Durch das EntgTranspG wird dieser Grundsatz – dem Wortlaut nach für männliche und weibliche Beschäftigte – konkretisiert und basiert damit auf einem binären Geschlechterverständnis. Hiervon hatte sich der Gesetzgeber entsprechend des Beschlusses des BVerfG vom 10.10.2017 (Az. 1 BvR 2019/16) im Personenstandsrecht gelöst und die Möglichkeit eines diversen Geschlechtseintrags eingeführt. In diesem Beitrag wird analysiert, wie sich dies unter Berücksichtigung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) auf das EntgTranspG auswirkt.

Patek

Abschreibungen bei Elektrofahrzeugen – eine Wirkungsanalyse (BB 2026, 683)

Da sich die deutsche Wirtschaft seit Jahren in einer Phase wirtschaftlicher Stagnation befindet, hat sich die aktuelle Bundesregierung u. a. zum Ziel gesetzt, Investitionsanreize zu setzen und Bürokratie abzubauen. Im Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm finden sich zwei degressive Abschreibungsmethoden. Nachdem Althoff (BB 2025, 1519 ff.) im Stadium des Regierungsentwurfs die geplanten neuen Abschreibungsregelungen thematisiert hatte, werden im nachfolgenden Beitrag auf Basis des in Kraft getretenen Gesetzes die Wirkungen der Aufwandsvorverlagerung durch diese Methoden bei Elektrofahrzeugen quantifiziert und einige Vorschläge zur Vereinfachung und Arbeitserleichterung im Abschreibungskontext aufgegriffen und diskutiert.

Degenhart

Zwei Jahre Hinweisgeberschutzgesetz: Best Practices (BB 2026, 584)

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes zeigt die Praxis, dass die Wirksamkeit interner Meldestellen weniger von ihrer formalen Existenz als von Struktur und Qualität der Verfahren abhängt. Der Beitrag stellt bewährte Best Practices vor, die eine rechtssichere und zugleich akzeptierte Ausgestaltung ermöglichen. Im Fokus stehen niedrigschwellige Zugänge, anonymer Dialog, fachkundige Betreuung, organisatorisch abgesicherte Vertraulichkeit sowie transparente, fristengebundene Abläufe als Grundlage eines funktionierenden Frühwarnsystems.

Ruttloff/Wagner/Vorfelder/Grotz

KI-Compliance durch KI-Kompetenz (BB 2026, 515)

Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen schulen. Diese Pflicht gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Der im Juni 2025 vorgelegte Referentenentwurf und der nun im Februar 2026 vorgelegte Regierungsentwurf zum Durchführungsgesetz der KI-VO befassen sich mittelbar auch mit den Folgen von Verstößen gegen diese Schulungspflicht. KI-Kompetenz bildet damit das Fundament jeder unternehmerischen KI-Compliance. Der Beitrag untersucht, wie Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können und welche Sanktions- und Haftungsrisken bei Verstößen bestehen.

Schmidt

“FairErben” der SPD: Systemwechsel in der Erbschaftsteuer zwischen Gerechtigkeitsversprechen, Vollzugsrealität und Timingrisiko (BB 2026, 539)

Der Beitrag analysiert den SPD-Vorschlag “FairErben” vom 13.1.2026 als Systemwechsel der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Untersucht werden dogmatische Konsistenz, Vollzugstauglichkeit und politische Folgewirkungen des Lebensfreibetrags, des Einheits-Tarifs und der Neuordnung der Unternehmensnachfolge. Im Ergebnis sind Richtung und Problemdiagnose durchaus nachvollziehbar, die Ausgestaltung bleibt aber in zentralen Parametern unterbestimmt und risikobehaftet.

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