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Das Update für Recht im Unternehmen

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WRP

Wettbewerb in Recht und Praxis

Ortlieb

Design oder Nichtsein: Kommt es auf die Farbe an? (WRP 2026, I)

LRD Markus Ortlieb

Hofmann

Das UWG als Bürokratiemonster?** (WRP 2026, 284)

Bürokratieabbau ist (mal wieder) das politische Schlagwort der Stunde. Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob sich auch im Lauterkeitsrecht „Bürokratie“ versteckt. Zu diesem Zweck muss zugleich ausgeleuchtet werden, was der Begriff der Bürokratie (in seiner negativen Dimension) überhaupt bedeuten kann. In der rechtspolitischen Diskussion werden mit dem Bürokratiebegriff insbesondere auch „Komplexität“ und „Überregulierung“ erfasst. In diesem Sinne lassen sich im UWG durchaus Exempel für eine Verschlankung finden.

Eichelberger

Unterlassungsanspruch und immaterieller Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen (WRP 2026, 137)

In der Sache „IP/Quirin Privatbank“ hatte der EuGH zum wiederholten Mal Gelegenheit, sich zu Fragen des immateriellen Schadensersatzes bei DSGVO-Verstößen nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu äußern (nachfolgend unter III.). Leider ist die zentrale Frage, was immaterielle Schäden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO eigentlich sind, auch weiterhin weitestgehend offen. Weiterführend sind dagegen die Ausführungen zum Unterlassungsanspruch (nachfolgend unter II.).

Kempf

Design in Bewegung – Der Referentenentwurf zur Modernisierung des Designgesetzes (WRP 2026, I)

RAin Anna-Lena Kempf

Pech

Klangvolle Namen und glänzende Leistungen – Rechtliche Rahmenbedingungen der Werbung mit Referenzkunden und -projekten (WRP 2026, 7)

Die Werbung mit Referenzkunden und -projekten ist in vielen Branchen verbreitete Praxis. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Fragen, die sich aus der werblichen Nutzung der Namen von Kunden und der für diese erbrachten Leistungen aus dem Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, Namens- und Kennzeichenrecht, Urheber- und Designrecht, Recht am Bild der eigenen Sache, Geheimnisschutz- und Berufsrecht sowie Lauterkeitsrecht und Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergeben.

Neumann

Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket? (WRP 2026, 15)

Über den Hebel des Lauterkeitsrechts erreichen zunehmend Fragen des Telekommunikationskundenschutzrechts die Zivilgerichte. Das betraf zuletzt insbesondere auch die Ende 2021 neu geschaffenen Vorgaben für sog. Vertragszusammenfassungen im Vorfeld eines Vertragsschlusses. Hier wird vor allem darum gestritten, inwieweit diese Anforderungen bei sog. Angebotspaketen zu berücksichtigen sind, also bei der Bündelung eines Internetzugangs- oder Sprachtelefondiensts mit weiteren Diensten und/oder Endgeräten. Solche Paketverträge sind in der Praxis von erheblicher Bedeutung. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München bewegt sich insoweit nicht nur in bereits bekannten Bahnen, sondern setzt auch neue Akzente. Darüber hinaus trifft sie eine potentiell weitreichende Aussage zum Verhältnis von Lauterkeits- und Telekommunikationsrecht.

Glöckner

Green Claims – und doch ein Ende? (WRP 2026, I)

Prof. Dr. Jochen Glöckner, LL.M. (USA)

Becker

Die DSGVO als Marktverhaltensregel (§ 3a UWG) – Eine Chance für europäische KI-Anbieter? (WRP 2025, 1522)

Der Beitrag analysiert die jüngere Rechtsprechung von EuGH und BGH zur DSGVO als Marktverhaltensregel (§ 3a UWG). Er zeigt, dass sich die neu entstehende Klagemöglichkeit gerade für europäische KI-Unternehmen zu einem wichtigen Instrument im Wettbewerb mit Konkurrenten aus Drittstaaten entwickeln könnte. Entscheidend ist, ob Datenschutzrecht (auch) als Ressourcenregelung zu verstehen ist und ob die Rechtsfolgen aus §§ 8, 9 UWG – gegebenenfalls de lege ferenda – einen Anspruch auf Marktbereinigung umfassen sollten.

Rätze

Elektronische Widerrufsfunktion im Fernabsatzrecht – Verbraucherfreundliche Innovation oder neue Risiken für Unternehmer? (WRP 2025, 1398)

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673 vorgelegt. Gemäß dieser Richtlinie sowie dem nun vorliegenden Gesetzentwurf wird eine elektronische Widerrufsfunktion etabliert. Der Plan: Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag genauso leicht widerrufen, wie sie ihn abschließen können. Aber wird dies funktionieren? Welche – auch wettbewerbsrechtlichen – Herausforderungen kommen auf Unternehmen zu?

Nippe

Definitionen-Durcheinander im Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG (WRP 2025, 1393)

Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG in der von der Bundesregierung am 03.09.2025 beschlossenen Version des Regierungsentwurfs wird bei den Definitionen aus der EmpCo-RL (RL (EU) 2024/825) den Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien im Hinblick auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht gerecht, indem er Verweisungen auf Bestimmungen außerhalb des UWG vorsieht. Ebenso wenig überzeugt die Verteilung der Definitionen auf zwei Absätze in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 RegE danach, ob es sich um nachhaltigkeitsbezogene Definitionen handelt oder sie auf andere Regelungen verweisen.

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