Arbeitsentgelt in Form von Kryptowährung – das klingt zunächst utopisch. In den letzten Jahren sind jedoch einige Fälle bekannt geworden, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum “normalen” Gehalt auch Zahlungen etwa in Form von Bitcoin oder Ethereum versprochen haben. Derartige Vereinbarungen werfen zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.
