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Das Update für Recht im Unternehmen

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Liebe Leserinnen und Leser,
in einem wirtschaftlichen Umfeld, das von ständigem Wandel, regulatorischen Neuerungen und wachsendem Wettbewerbsdruck geprägt ist, sind fundierte rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen bedeutsamer denn je.
Für Führungskräfte und Entscheider in Unternehmen ist BB IN-HOUSE UPDATE ein digitales exklusives MUST HAVE, das relevante Einblicke in aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft gibt.
BB IN-HOUSE UPDATE bietet 14-tägig ausgewählte unternehmensrelevante Beiträge aus unseren Rechtspublikationen gepaart mit Wirtschafts-News aus den Kernpublikationen der dfv Mediengruppe.
Viel Vergnügen bei der Lektüre,

Ihre Marion Gertzen, BB IN-HOUSE

Schuchardt

Last Call für Cloud-Anbieter: So verändert der EU Data Act den Umgang mit Kundendaten (DSB 2025, 271)

Mit dem EU Data Act tritt ein neues Regelwerk in Kraft, das die Spielregeln für Cloud- und insbesondere SaaS-Anbieter grundlegend verändert. Insbesondere die neuen Pflichten zu Datenportabilität, Interoperabilität und Anbieterwechsel setzen etablierte Geschäftsmodelle unter Druck. Für Datenschutzbeauftragte und Vertragsverantwortliche bedeutet das: Die bisherige Vertrags- und Datenschutzpraxis muss umfassend überprüft werden. Wer seine Alt-verträge, AGB und Auftragsverarbeitungsverträge jetzt nicht anpasst, riskiert nicht nur Compliance-Lücken und Bußgelder, sondern auch eine Kundenabwanderung durch Sonderkündigungen.

Rützel

Wechselkarussell in der Cloud: „Cloud Switching“ und Anbieterpflichten unter dem Data Act (DSB 2025, 258)

Der Großteil der Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) gilt seit dem 12. September 2025. Hierzu gehören auch die Regelungen in Art. 23 ff. Data Act, die in erster Linie Cloud-Anbieter adressieren. Sie müssen seit dem 12. September 2025 diverse Pflichten erfüllen, um Kunden den Anbieterwechsel zu erleichtern. Bei Nichteinhaltung drohen nach dem derzeitigen Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes Bußgelder. Höchste Zeit also für alle Cloud-Anbieter, sich mit den umfangreichen Pflichten zum sog. Cloud Switching auseinanderzusetzen.

Hofbauer

A little respect! (DivRuW 2025, 86)

Gendern, Schokoküsse und der Papst – Inklusive Kommunikation könnte so einfach sein . . .

Pisani

KI-Compliance: Zur Wechselwirkung von Sorgfaltsmaßstab und Vertrauensschutz beim Einsatz von ChatGPT – Vertrauen schützen, Sorgfalt wahren (BB 2025, 2568)

Unternehmen nutzen immer häufiger Künstliche Intelligenz (KI). Die Nutzung von ChatGPT stellt sich dabei als Innovationstreiber dar, ist aber gleichzeitig mit Risiken und Limitationen verbunden. Die KI-VO (VO (EU) 2024/1689) gibt insoweit den Regulierungsrahmen vor, ohne selbst ein (abschließendes) Haftungsregime zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sollen im folgenden Beitrag Kriterien für die Bestimmung des anwendbaren Sorgfaltsmaßstabes entwickelt werden. Es wird sich zeigen, dass dieser nicht allgemein gültig ist, sondern abhängig vom schutzwürdigen Vertrauen der betroffenen Verkehrskreise. Vertrauen bildet so Grund und Grenze des Sorgfaltsmaßstabs. Diese Erkenntnis kann zur Haftungsminimierung bei der Ausgestaltung interner Prozesse und der Vertragsgestaltung genutzt werden.

KI krempelt den Status-quo um

Search: Eine Studie von OMD zeigt, wie grundlegend KI-Plattformen die Websuche verändern – vor allem bei jungen Nutzern. Von David Hein

Lipinsky

Corona-Hilfen – “Special Interest” oder Spielwiese für (beihilferechtliche) Grundsatzentscheidungen? Zum EuGH-Urteil “TOODE” und der deutschen Rechtsprechung zum Gewährungszeitpunkt von Beihilfen (EWS 2025, 249)

Die beihilferechtliche Genehmigungslage für die Corona-Hilfen setzte voraus, dass Einzelbeihilfen bis zum 30. 6. 2022 gewährt sein mussten. Dies führt zur virulenten Frage, was unter dem Gewährungszeitpunkt i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV zu verstehen ist und ob die endgültige Bescheidung im Rahmen der Schlussabrechnung nach dem 30. 6. 2022 außerhalb der beihilferechtlichen Genehmigung liegt, wenn die Bewilligung der Corona-Hilfen zuvor nur vorläufig und unter dem Vorbehalt der Schlussprüfung erfolgte. Sowohl der EuGH als auch das OVG NRW sowie das VG Hamburg haben sich zwischenzeitlich in diesem Kontext mit dem Zeitpunkt der Beihilfengewährung befasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung, ihre Grenzen sowie das etwaige Spannungsverhältnis zwischen nationaler und EuGH-Rechtsprechung.

Ruttloff/Wagner

Nur scheinbare Entlastung bei Lieferkettenpflichten durch Bundesregierung? (BB 2025, I)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) war seit seiner Genese vielfach Kritik ausgesetzt. Die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten für deutsche Unternehmen wurden dabei oft wegen drohender Überlastung und als Wettbewerbsnachteil kritisiert.

Stief

Fallstricke und Lösungsansätze bei der Gestaltung von Haftungsbeschränkungen in B2B-Verträgen: Vom Dienst-, Werk- und Kaufvertrag bis zum Unternehmenskaufvertrag (BB 2025, 2434)

Für die Praxis der Vertragsgestaltung stellen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse ein überaus wichtiges Thema dar, das in seiner Komplexität nicht zu unterschätzen ist. Die Einschränkungen und daraus verbundenen Folgen, die das deutsche Recht bzw. die deutsche Rechtsprechung bei vertraglichen Haftungsbeschränkungen auch im B2B-Bereich vorsieht, sind zahlreich und zum Teil selbst für den erfahrenen Vertragsjuristen überraschend. Schiedsvereinbarungen oder die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung können unter Umständen einen Ausweg und größere Vertragsfreiheit bieten, beinhalten aber auch – soweit überhaupt zulässig – ihrerseits Fallstricke.

Klein

Von Eisbären und Markenrechten – ESG auf Kollisionskurs mit IP? (BB 2025, 2439)

Die ESG-Regulierung wird erhebliche Auswirkung auf Markenführung, Produktdesign und Kommunikationsstrategien von Unternehmen haben und damit in direktem Konflikt mit IP-Regelungen wie dem Markenrecht, Designrecht oder Wettbewerbsrecht (UWG) stehen. Nachfolgend wird analysiert, welche konkreten Auswirkungen zentrale EU-Vorhaben wie die EmpCo-Richtlinie und die Ökodesignverordnung haben werden und zeigt, wie Unternehmen ihre IP-Strategie anpassen können – nicht nur zur Risikominimierung, sondern auch um Chancen für Innovation und Wettbewerbsvorteile wahrzunehmen.

Viniol

Werbung mit Testergebnissen und Testsiegeln – Ein Update (WRP 2025, 1409)

Die Auslegung der Irreführungsparagraphen bei Werbung mit Testergebnissen und Testsiegeln ist durch die ständige Rechtsprechung des BGH detailliert vorgegeben. Das gilt sowohl hinsichtlich der Anforderungen an den Testveranstalter als auch an die Wiedergabe des Testergebnisses in der Werbung. Neuere Entwicklungen finden sich vor allem bei Fragen zu Informationspflichten sowie auf prozessualer Ebene, insbesondere bei der Beweislastverteilung beim Vorgehen gegen eine Testveröffentlichung. Daneben stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Neuregelungen zu Nachhaltigkeitssiegeln, die mit dem 3. UWG-Änderungsgesetz ab September 2026 in Kraft treten sollen, Auswirkung auf die Werbung mit Testsiegeln haben können.

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