Die Bundesregierung möchte mit dem neuen Bundestariftreuegesetz für eine höhere Wettbewerbsgerechtigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sorgen sowie eine Trendwende bei der Anzahl tarifgebundener Betriebe und der Beschäftigten mit Tarifverträgen einleiten. Künftig sollen deshalb öffentliche Aufträge nur mehr an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Am 27. März hat der Bundesrat dem von […]
