Die Tätigkeit der Insolvenzverwalter und anderer insolvenzrechtlicher Amtsträger soll bundesweit einheitlich geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht hat. Vorgesehen ist eine bundesweit einheitliche Zulassung. „In Deutschland prüft jedes der über 100 Insolvenzgerichte eigenständig, ob eine Person für die Übernahme insolvenzrechtlicher Ämter geeignet ist. Das kostet […]
