Gibt es in einem Unternehmen einen Altersteilzeit-Tarifvertrag und beinhaltet dieser Regelungen zur sogenannten Überlastquote, kann die Vertragsauslegung ergeben, dass bei deren Berechnung auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einzubeziehen sind, die nicht zum tariflichen Geltungsbereich gehören. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit ging es um die Frage, ob der klagende Arbeitnehmer Anspruch auf […]
