BB-IN-HOUSE
  • Betriebs-Berater
  • Veranstaltungen
  • Datenbank
  • Bücher
  • Abo
  • R&W
  • dfv-Mediengruppe
BB-IN-HOUSE

BB-IN-HOUSE

Das Update für Recht im Unternehmen

  •  home
  •  news
  •  insight
  •  position
  •  update
  •  event

BB-IN-HOUSE UPDATE

  • 2026/17
  • 2026/16
  • 2026/15
  • 2026/14
  • 2026/13
  • 2026/12
  • 2026/11
  • 2026/10
  • 2026/09
  • 2026/08
  • 2026/07
  • 2026/06
weitere Ausgaben
  • 2026/05
  • 2026/04
  • 2026/03
  • 2026/02
  • 2026/01
  • 2025/07
  • 2025/06
  • 2025/05
  • 2025/04
  • 2025/03
  • 2025/02
  • 2025/01

  • R&W Zeitschriften 0

    • BB 0 – Betriebs-Berater
    • CB 0 – Compliance-Berater
    • DivRuW 0 – Diversity in Recht & Wirtschaft
    • DSB 0 – Datenschutz-Berater
    • EWS 0 – Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
    • GWuR 0 – Geldwäsche & Recht
    • InTeR 0 – Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht
    • K&R 0 – Kommunikation & Recht
    • LogR 0 – Logistik & Recht
    • N&R 0 – Netzwirtschaften & Recht
    • RAW 0 – Recht Automobil Wirtschaft
    • RIW 0 – Recht der internationalen Wirtschaft
    • RüSiR 0 – Rüstung, Sicherheit & Recht
    • StB 0 – Der Steuerberater
    • WRP 0 – Wettbewerb in Recht und Praxis
    • ZLR 0 – Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht
  • Weitere Zeitschriften 0

    • ABZ 0 – Allgemeine Bäckerzeitung
    • afz 0 – allgemeine fleischer zeitung
    • aghz 0 – Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung
    • az 0 – agrarzeitung
    • changement! 0
    • ener|gate messanger 0
    • foodservice 0
    • fvw 0 – TravelTalk
    • fw 0 – Fleischwirtschaft
    • gv praxis 0
    • Horizont 0
    • IZ 0 – Immobilien Zeitung
    • LZ 0 – Lebensmittel Zeitung
    • TW 0 – TextilWirtschaft



BB-IN-HOUSE 2025/02

Fritsche/Rothkopf

Effektiver Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (BB 2025, 2292)

Know-how und Geschäftsgeheimnisse sind häufig wichtiges Asset und Abgrenzungsmerkmal eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Konkurrenten, teilweise sogar das einzige relevante Intellectual Property Asset.
Das relevante Wissen kann nicht über eine Registrierung in Anspruch genommen werden, sondern befindet sich vielfach vorrangig in den Köpfen bestimmter Schlüsselmitarbeiter. Der Schutz dieser Informationen kann im laufenden Arbeitsverhältnis über die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten und die Vereinbarung entsprechender Verschwiegenheitsklauseln regelmäßig gewährleistet werden.
Deutlich schwieriger gestaltet sich der Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen hingegen, sobald ein Schlüsselmitarbeiter den Betrieb verlässt. In dieser Situation stellt sich regelmäßig die Frage, welche Instrumente dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um Know-how und Geschäftsgeheimnisse effektiv gegen den Zugriff des Wettbewerbers über den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu schützen.

Eggers

Large Concept Models und die Bedeutung für Legal-KI und Compliance (CB 2025, 365)

Die Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) im Rechtsbereich verläuft nicht in gemächlichen Schritten, sondern in Sprüngen. Noch vor wenigen Jahren sprachen alle über Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Heute steigern diese Systeme ihre Leistungsfähigkeit so schnell, dass Fachleute von einer „Kapazitätsverdopplung pro Quartal“ sprechen. Mit den sogenannten Large Concept Models (LCMs) beginnt nun eine neue Phase: Während LLMs Wörter und Satzteile wie Perlen an einer Kette aneinanderreihen, arbeiten LCMs mit ganzen Bedeutungsblöcken. Semantische Einheiten, die wie fertige Gedankenpakete daherkommen. Das verändert die Spielregeln: Stellen Sie sich vor, Sie lesen den Entwurf einer EU-Verordnung. Noch bevor Sie den Text ganz durchgearbeitet haben, meldet Ihr System: „Achtung! Der neue ‚Sorgfaltspflicht‘-Tatbestand kollidiert mit Ihren internen Lieferketten-Regelungen.“ Dabei taucht das Wort „Lieferkette“ im Gesetz gar nicht auf. Ein LCM erkennt den inhaltlichen Zusammenhang trotzdem. Ein LLM könnte das nicht. Für die Compliance-Praxis ist das auch kein theoretischer Luxus. Es geht vielmehr um die Fähigkeit, Rechtsgedanken zu erkennen, zu vergleichen und in Beziehung zu setzen, statt sich allein auf sprachliche Muster zu verlassen.

Egner/Matheis

Offenlegung und Geheimnisschutz – Ausblick auf die zu erwartende Umsetzung der neuen Produkthaftungsrichtlinie (RAW 2025, 135)

Am 9. 12. 2024 ist die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU in Kraft getreten. Diese beinhaltet teils erhebliche Verschärfungen des gegenwärtigen Haftungsregimes, auf welche sich (potentiell) betroffene Unternehmen frühzeitig vorbereiten sollten. Zu den entsprechenden Haftungsverschärfungen gehört insbesondere auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Offenlegung von Beweismitteln bestehen kann. Dieser Beitrag soll als Orientierung dafür dienen, was bei der Umsetzung dieser Offenlegungspflichten ins deutsche Recht zu erwarten ist.

Lange

Zur Abgrenzung neutraler journalistischer Äußerungen und Konkurrentenwerbung (WRP 2025, 1268)

Die Grenzen zwischen zulässigen öffentlichen Äußerungen und wettbewerbsrechtlich relevanten, weil unzulässigen Behauptungen entziehen sich regelmäßig einer schematischen Einordnung. Die Abgrenzung zwischen klassischen äußerungsrechtlichen Ansprüchen und solchen aus UWG bedarf daher einer detaillierten Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls. Diese bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, sobald sich nicht mehr nur zwei vermeintliche Konkurrenten gegenüberstehen, sondern Handlungen Dritter dazwischentreten. In seinem Urteil vom 11.06.2025 zum Az. 4 U 50/25 befasst sich das OLG Stuttgart mit ebenjener Konstellation und prüft dabei instruktiv die Voraussetzungen des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs bei vergleichender Werbung.

Berater statt Einkäufer

BVDW/Mediaagenturen: Agenturgeschäft wird durch KI disruptiert. Von Juliane Paperlein

Kämpfer

Transformation ermöglichen, nicht verhindern: die Rolle der Regulierung in der Zeitenwende (NuR 2025, 193)

Dr. Ulf Kämpfer

Schoch

Update aus der Praxis: Aktuelle Entwicklungen zu verfahrensbeendenden Vereinbarungen im Unternehmensstrafrecht in Europa (RIW 2025, 549)

Im Rahmen der RIW-Reihe “Update aus der Praxis” beleuchten Kristina Weiler und Dr. Nicholas Schoch, Rechtsanwälte der Sozietät Freshfields in Hamburg und Frankfurt a. M., gemeinsam mit Kollegen alle zwei Monate die neuesten Praxisentwicklungen des europäischen und internationalen Wirtschafts- und Prozessrechts. Dabei greifen sie auf ihre umfangreiche Beratungspraxis in den Bereichen Litigation & Arbitration sowie Investigations, Compliance und Risk & Crisis Management zurück und bewerten die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Unternehmen und Berater.

Schreiber

Neues IT-Sicherheitsrecht in Deutschland: Nach Slalomfahrt auf der Zielgeraden! (BB 2025, I)

Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) sollte spätestens bis 17.10.2024 ein neues IT-Sicherheitsrecht für rund 30 000 Unternehmen in Deutschland gelten. Die Umsetzung ins nationale Recht ist bis heute nicht geschafft. Aber: Wir sind auf die Zielgerade eingebogen. Ende Juli 2025 hat das BMI den Regierungsentwurf veröffentlicht (BMI, Meldung vom 24.7.2025), …

Schnieder

Maßnahmen für eine erfolgreiche Zukunft: realistisch, machbar, wirksam (RAW 2025, 107)

Patrick Schnieder, MdB und Bundesminister für Verkehr

Passarge

Studie zu den Auswirkungen des HinSchG auf die mittelständische Wirtschaft (CB 2025, 382)

In den vergangenen Jahren sorgte das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für gewisse Diskussionen im rechtspolitischen und wirtschaftlichen Bereich. Zwar verfolgt das HinSchG wichtige und schützenswerte Ziele, allerdings sind die Regelungen wenig praxistauglich und für die Erreichung der Ziele nicht geeignet. Überdies werden Unternehmen umfangreiche und vor allem kleinteilige Pflichten auferlegt, die weder Unternehmen, Mitarbeitern noch Hinweisgebern von Nutzen sind. Anlass genug, zu hinterfragen, wie das HinSchG von den Adressaten, also vor allem der mittelständischen Wirtschaft, wahrgenommen wird. Dazu wurde von PRO HONORE e. V. mit Unterstützung des Instituts für Compliance im Mittelstand sowie der Handelskammer Hamburg und der Versammlung Ehrbarer Kaufleute zu Hamburg e. V. eine Studie durchgeführt, mit der untersucht werden sollte, welche Auswirkungen das HinSchG auf das Geschäft von mittelständischen Unternehmen hat, wie Unternehmen das HinSchG im Hinblick auf Praxistauglichkeit und Wirksamkeit einschätzen und ob es von diesen Unternehmen als insgesamt förderlich oder als eine Belastung empfunden wird. Besonders interessant sind die individuellen Anmerkungen der Befragten.

  • 1
  • 2
  • älter

Angebote

Aktuelles BB-Heft
RuW Datenbank
RuW Zeitschriften
Newsletter abonnieren

Highlights

  • IN-HOUSE News: Streit um Annahmeverzugsvergütung: Was Arbeitgeber an Auskunft verlangen dürfen – BB-IN-HOUSE
  • IN-HOUSE insight: Finale Entscheidung: 50+1-Regel im Profifußball ist kartellrechtlich zulässig
  • IN-HOUSE position: Die EU-Reparaturrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht

Events

  • Arbeitszeitgesetz: Update
    09. September 2026
  • Pillar Two – Update 2026
    22. September 2026 | Frankfurt am Mai

  •  home
  •  news
  •  insight
  •  position
  •  update
  •  event
  • Kontakt
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
  • LinkedIn
  • Facebook
© 2026 BB-IN-HOUSE