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BB-IN-HOUSE 2026/13

Omlor

Problemschwerpunkte des reformierten Verbraucherdarlehensrechts (BB 2026, 1347)

Am 17.4.2026 hat der Bundestag die deutsche Umsetzung der reformierten Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen, die zuvor rund 15 Jahre weitgehend unverändert geblieben war. Die Neuregelungen sind ab dem 20.11.2026 anwendbar. Der folgende Beitrag zielt nicht auf einen vollständigen Überblick über alle Einzeländerungen im Verbraucherdarlehensrecht, sondern beschränkt sich auf markante Streitstände aus der Richtlinie und den nationalen Umsetzungsvorschriften mit einem Fokus auf dem Vertragsrecht.

Schellberg/Lohan

Das Energiewirtschaftsrecht im Jahr 2025 (NuR 2026, 155)

Das Jahr 2025 stellte – nicht zuletzt aufgrund der politischen Umstände – eine „Hängepartie“ dar. Nach der Auflösung des Bundestags Ende 2024 blieben zentrale Gesetzgebungsvorhaben zunächst liegen. Am 6. Mai 2025 trat das Kabinett Merz ins Amt und nahm die Arbeit auf. Der in der Rede des Bundeskanzlers bei der Generaldebatte im Bundestag am 17. September 2025 beschworene „Herbst der Reformen“ blieb aus. Erst zum Ende des Jahres 2025 gelang es schließlich, erste energiewirtschaftlich drängende Vorhaben anzustoßen. Zahlreiche der politischen Probleme, vor denen die neue Bundesregierung steht, sind solche der Energiewirtschaft. Maßnahmen, um die Wirtschaft und die Bürger zu entlasten, waren dringend erforderlich. So senkte die Regierung die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf das europäische Mindestmaß, gewährte einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten (Gesetz v. 8.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 317) und schaffte die Gasspeicherumlage ab (Gesetz v. 25.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 283). Eine andere Großbaustelle war und ist die Situation im Bereich der Netzanschlüsse. Schon 2024 baute sich die Welle auf: Deutschlandweit fragen Rechenzentren und Großbatteriespeicher Anschlusskapazitäten an. Das belastet die mittlerweile fast „ausverkauften“ Stromnetze. Der Gesetzgeber war auch hier 2025 zunächst zögerlich: Zwar erfolgte zum Jahres-ende eine Klarstellung hinsichtlich der Anwendbarkeit der KraftNAV, weitere dringend erforderliche Maßnahmen des Gesetzgebers zur Verbesserung der Situation im Netzanschlussbereich blieben aber (zunächst) aus. Bezüglich der ebenfalls erforderlichen Novelle des EEG und bei der Umsetzung der Kraftwerksstrategie verging das Jahr ebenfalls ergebnislos. Immerhin gelang es noch zum Ende des Jahres der Bundesnetzagentur, den Großteil der Festlegungen im NEST-Prozess zu erlassen. Der Übergang zur normativen Regulierung ist damit auf einem sehr guten Weg.

Was zählt in Social Media?

Metriken: Views und Likes verlieren an Bedeutung. Es kommt auf Verweildauer und echte Interaktion an. Von Juliane Paperlein

Widerruf künftig per Mausklick

Wer online an Verbraucher verkauft, muss künftig oft einen Widerrufsbutton anbieten. Für frische Lebensmittel gelten Ausnahmen.

Ubber

Ist das Tariftreuegesetz noch zu stoppen? (BB 2026, I)

Trotz verfassungs- und europarechtlicher Bedenken ist das Bundestariftreuegesetz (BTTG, BT-Drs. 21/1941) zum 1.5.2026 in Kraft getreten.

Fernandes/Wentz

Das Self-Tender Delisting: Rechtliche Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Gründe für den gesellschaftsinitiierten Börsenrückzug unter Berücksichtigung des Standortfördergesetzes (BB 2026, 1354)

Ein durch die Gesellschaft selbst initiierter und von ihr getragener Rückzug von der Börse – ein sog. Self-Tender Delisting – ist ein bis dato selten genutztes Werkzeug im Repertoire von Vorständen börsennotierter Gesellschaften zur Neuausrichtung des Kapitalbedarfs. Gerade in Zeiten volatiler Kapitalmärkte lohnt es sich, die Gründe, Zulässigkeit und Voraussetzungen dieses Verfahrens näher zu beleuchten. Insbesondere sind Vorgaben des Aktien-, Börsen- und Übernahmerechts zu beachten und es ist aufgrund unterschiedlicher Fristenkorsette eine enge Abstimmung mit der BaFin notwendig.

Deubert/Müller

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei konzerninternen Transaktionen – zugleich Gedanken zur Fortentwicklung des IDW ERS HFA 13 n. F. (BB 2026, 1386)

Konzerninterne Transaktionen eröffnen erhebliche bilanzpolitische Gestaltungsspielräume zur Realisierung von stillen Reserven, was handelsrechtlich aber stets den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums voraussetzt. Der Beitrag greift die Grundwertungen des nicht final verabschiedeten IDW ERS HFA 13 n. F. auf und analysiert deren Bedeutung für den Abgang und eine entsprechende Gewinnrealisierung bei konzerninternen Verkäufen, Einlagen und hybriden Gestaltungen. Anhand praxisnaher Fallkonstellationen sollen die Grundwertungen des IDW ERS HFA 13 n. F. zu konzerninternen Transaktionen fortentwickelt werden.

Zwanziger

Betriebsrentenanpassung nach § 16 Betriebsrentengesetz – ein Überblick anhand der Rechtsprechung (BB 2026, 1396)

Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Anforderungen an die gesetzliche Anpassungsprüfung für Betriebsrenten. Gegenstand ist dabei die Anwendung der Vorschrift des § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG), wie sie sich in der Rechtsprechung entwickelt hat. Dabei liegt naturgemäß der Schwerpunkt auf der Entscheidungspraxis des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts, des Betriebsrentensenats.

Jachmann-Michel

Die Besteuerung der Kapitalerträge im “juristischen Mainstream” (BB 2026, 1431)

Die Kapitalertragsbesteuerung erfolgt in Deutschland seit 2009 im Rahmen der Abgeltungsteuer (§§ 20, 43 ff. EStG). Diese steht für eine lückenlose wie verwaltungseffiziente Erfassung von Früchten wie Substanz des privaten Kapitalvermögens (dazu I.). Wie zunehmend in allen Bereichen staatlichen Agierens angestrebt, soll gerade auch die Kapitalertragsbesteuerung den Bürokratieabbau wie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands fördern – so die wohl einhellig anerkannte Funktion der Abgeltungsteuer. Was jedoch die Verwaltungseffizienz betrifft, zeichnen die Kapitalertragsteuer (KapESt) in Deutschland insbesondere zwei Aspekte aus: der Dauerkonflikt zwischen Vereinfachung und Missbrauchsabwehr einerseits (dazu II.) sowie die Verlagerung der zunehmenden Verwaltungskomplexität auf die Abzugsverpflichteten (dazu III.). Politisch steht mehr die staatliche Gewinnabschöpfung im Vordergrund, weniger ein folgerichtiges, verhältnismäßiges System innerhalb der Schedule. Immer wieder flackert das Feuer der angeblichen Benachteiligung von Arbeitseinkommen gegenüber Kapitaleinkommen auf. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines abnehmenden Grundrechtsschutzes der Steuerpflichtigen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (dazu IV.) und einer voranschreitenden Europäisierung (dazu V.). Deutschland scheint auch im Bereich der Besteuerung der Kapitaleinkünfte der Mut zur vereinfachenden, die Wettbewerbsfähigkeit fördernden Stringenz zu fehlen. Die o. g. “Baustellen” der Abgeltungsteuer sind Thema der folgenden Betrachtung.

Dohler

Die Energiewende braucht eine stärkere Orchestrierung (NuR 2026, 129)

Stefan Dohler

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  • IN-HOUSE News: Streit um Annahmeverzugsvergütung: Was Arbeitgeber an Auskunft verlangen dürfen – BB-IN-HOUSE
  • IN-HOUSE insight: Finale Entscheidung: 50+1-Regel im Profifußball ist kartellrechtlich zulässig
  • IN-HOUSE position: Die EU-Reparaturrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht

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