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

BB-IN-HOUSE 2026/01

Löw

Bürokratiearm und europarechtskonform – so soll das neue Entgelttransparenzgesetz sein! (BB 2025, I)

Die von Ministerin Karin Prien eingesetzte Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Er ist eine Fundgrube für den Gesetzgeber mit vielfältigen Anregungen zur bürokratiearmen Umsetzung. Schon im Vorwort des Kommissionsvorsitzes wird allerdings auch betont, dass im Verlaufe der Beratungen in der Kommission das Spannungsfeld deutlich wurde, …

Assion

Was der EU-Omnibus mit einem Deichbau zu tun hat (KuR 2026, I)

Stellen Sie sich vor, Sie sind Einwohner:in einer Siedlung, die am Meer liegt und regelmäßig überschwemmt wird. Deshalb beauftragen die Einwohner:innen ihre Dorfverwaltung, einen Deich zu errichten. Der Deich wird errichtet, aber er umschließt das Dorf nicht. Das Wasser fließt einfach außen herum. Der Deich behindert die Dorfbewohner:innen zwar täglich bei der Arbeit, ist aber nutzlos.

Cardillo/Lipták

Die neuen Datenschutz-Basics: Zwischen Multiregulatorik und belastbaren Prozessen (BB 2025, I)

So schnell sich das Jahr 2025 nun auch seinem Ende neigt – Unternehmen haben im Jahresendspurt erneut das Glück, spannende Kaminabende mit der Lektüre des jüngst von der Europäischen Kommission vorgelegten Digitalpakets (COM(2025)837), einschließlich des durch vorab durchgesickerte Passagen vielbeachteten digitalen Omnibus, zu verbringen. Dieser soll die Digitalgesetzgebung vereinfachen und hält tatsächlich einige praxisrelevante Vorschläge im Bereich des Datenschutzes bereit. …

Insam/Schramm

Durch Entgeltgleichheit zum Spitzenverdienst? (BB 2025, 2996)

Nach jahrelangem Stillstand ist Bewegung in die Entgelttransparenz gekommen. Zwischen europäischer Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL), der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und dem nun vorgelegten ersten Vorschlag zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht besteht für Arbeitgeber allerdings weiterhin viel Rechtsunsicherheit, wie die europäischen Vorgaben umgesetzt werden sollen. Dabei ist die rechtzeitige Einführung eines objektiven und diskriminierungsfreien Entgeltsystems sowie die umfassende Dokumentation der Entgeltfindung elementar, um die Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie zu erfüllen. Ein Zuwarten auf den ersten Gesetzesentwurf wird häufig zu spät sein – und ist mit Blick auf die bereits bestehende Rechtsprechung auch gar nicht nötig.

Fancsik

EU Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz (KuR 2025, 749)

Mit dem Inkrafttreten des EU Digital Services Acts (DSA) sowie des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) haben sich die Kriterien der ursprünglich von der Digitalregulierung des Telemediengesetzes a. F. (TMG) erfassten Typen von Diensten geändert. Besonderen Einfluss hat dies auf öffentlich-rechtliche Betreiber digitaler Dienste. Dieser Beitrag diskutiert, ob und inwieweit digitale Dienste der öffentlichen Hand vom DSA bzw. DDG erfasst werden und welche Konsequenzen die Einordnung für weitere digitale Regulierungsbereiche haben kann.

Das ist neu 2026

Mit dem Jahreswechsel kommen alljährlich rechtliche Änderungen. Von Aktivrente über Deutschlandticket bis zum Zusatzbeitrag: Ein Überblick von A bis Z.

Lach doch mal, Deutschland!

Wirtschaftslage. Die Krisenstimmung ist groß in der Bundesrepublik. Deutsche Gläser sind halb leer und nicht halb voll. Und eine beliebte Antwort auf die Frage „Wie geht es?“ ist hierzulande ein seufzendes „Muss ja.“ Alles teuer, alles schlecht, nichts geht mehr. Im Ausland blicken sie erstaunt auf die deprimierten Deutschen, die „German Angst“ ist ein feststehender Begriff in der englischen Sprache geworden, auch in der Immobilienwirtschaft. Dabei gibt es gute Gründe und Fakten, die für mehr Selbstbewusstsein sprechen – und für mehr Mut.

Litkevych

Das ukrainische System zur Bekämpfung der Geldwäsche: Entwicklungsgeschichte und Besonderheiten (GWuR 2025, 131)

Der folgende Beitrag stellt Entstehung, Entwicklung und wesentlichen Charakteristika der AML-Architektur in der Ukraine dar. Im Mittelpunkt stehen die Rahmenbedingungen, unter denen sich der Staat zu Beginn der Herausbildung des AML-Systems befand, die Phasen seiner institutionellen und normativen Evolution sowie der Prozess der Ausgestaltung strafrechtlicher und präventiver Mechanismen.

Darauf können wir uns freuen!

gv praxis 1 vom 05.01.2026 Seite 3

Pechtl

Zivilrechtliche (Haftungs-)Fragen bei der Drohnennutzung (InTeR 2025, 172)

Bevor auf die Thematik der Haftung bei Unfällen in Zusammenhang mit Drohnen näher eingegangen werden kann, müssen zum einen geklärt werden, was Drohnen im rechtlichen Sinne überhaupt sind und zum anderen die (allgemeinen) Prinzipien des zivilrechtlichen Einstehenmüssens für (fremde) Schäden erläutert werden, um sodann spezifische Haftungsfragen besser verstehen zu können. Im Detail werden daher zuallererst die legistischen Begrifflichkeiten dargelegt. Sodann werden kurz mögliche Einsatzfelder von Drohnen aufgezeigt und anschließend die internationalen Rechtsgrundlagen der Drohnennutzung umrissen. Schließlich sollen zivilrechtliche Rechtsbehelfe gegen unerwünschte Drohnennutzungen sowie allgemeine Prinzipien zur Haftung (bei Drohnenunfällen) und spezielle Schadenszenarien dargestellt werden. Abschließend darf noch auf die Versicherbarkeit derartiger Schäden Bezug genommen werden.

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  • IN-HOUSE News: Streit um Annahmeverzugsvergütung: Was Arbeitgeber an Auskunft verlangen dürfen – BB-IN-HOUSE
  • IN-HOUSE insight: Finale Entscheidung: 50+1-Regel im Profifußball ist kartellrechtlich zulässig
  • IN-HOUSE position: Die EU-Reparaturrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht

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