BB-IN-HOUSE
  • Betriebs-Berater
  • Veranstaltungen
  • Datenbank
  • Bücher
  • Abo
  • R&W
  • dfv-Mediengruppe
BB-IN-HOUSE

BB-IN-HOUSE

Das Update für Recht im Unternehmen

  •  home
  •  news
  •  insight
  •  position
  •  update
  •  event

BB-IN-HOUSE UPDATE

  • 2026/17
  • 2026/16
  • 2026/15
  • 2026/14
  • 2026/13
  • 2026/12
  • 2026/11
  • 2026/10
  • 2026/09
  • 2026/08
  • 2026/07
  • 2026/06
weitere Ausgaben
  • 2026/05
  • 2026/04
  • 2026/03
  • 2026/02
  • 2026/01
  • 2025/07
  • 2025/06
  • 2025/05
  • 2025/04
  • 2025/03
  • 2025/02
  • 2025/01

  • R&W Zeitschriften 0

    • BB 0 – Betriebs-Berater
    • CB 0 – Compliance-Berater
    • DivRuW 0 – Diversity in Recht & Wirtschaft
    • DSB 0 – Datenschutz-Berater
    • EWS 0 – Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
    • GWuR 0 – Geldwäsche & Recht
    • InTeR 0 – Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht
    • K&R 0 – Kommunikation & Recht
    • LogR 0 – Logistik & Recht
    • N&R 0 – Netzwirtschaften & Recht
    • RAW 0 – Recht Automobil Wirtschaft
    • RIW 0 – Recht der internationalen Wirtschaft
    • RüSiR 0 – Rüstung, Sicherheit & Recht
    • StB 0 – Der Steuerberater
    • WRP 0 – Wettbewerb in Recht und Praxis
    • ZLR 0 – Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht
  • Weitere Zeitschriften 0

    • ABZ 0 – Allgemeine Bäckerzeitung
    • afz 0 – allgemeine fleischer zeitung
    • aghz 0 – Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung
    • az 0 – agrarzeitung
    • changement! 0
    • ener|gate messanger 0
    • foodservice 0
    • fvw 0 – TravelTalk
    • fw 0 – Fleischwirtschaft
    • gv praxis 0
    • Horizont 0
    • IZ 0 – Immobilien Zeitung
    • LZ 0 – Lebensmittel Zeitung
    • TW 0 – TextilWirtschaft



update

14-tägig ausgewählte unternehmensrelevante Beiträge aus unseren Rechtspublikationen gepaart mit Wirtschafts-News aus den Kernpublikationen der dfv Mediengruppe.

Stahlschmidt

Deutschland belegt Spitzenplätze bei der Abgabenlast (BB 2026, I)

Die OECD hat den jährlichen Bericht über “Taxing Wages 2026 – The Progressivity of Labour Taxation in OECD Countries” vorgelegt. Der Bericht weist die Höhe von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsummensteuern und Geldleistungen für acht Haushaltstypen aus, unterschieden nach Einkommensniveau und Haushaltszusammensetzung. Die Steuersätze zeigen den Anteil am Bruttolohn bzw. …

Bechter

Das erbschaftsteuerliche Verschonungssystem für betriebliches Vermögen – Komplex, bürokratiefördernd, unternehmerisch einschränkend und mit zweifelhafter Wirkung (StB 2026, 121)

In diesem Beitrag werden ausgewählte Problembereiche des Verschonungssystems dargestellt, die Komplexitätstreiber sind und anhand derer – trotz der umfassenden Begünstigungsmöglichkeiten – das Begünstigungssystem in seiner Wirkung als unsystematisches, unternehmerisch einschränkendes und bürokratieförderndes Ungetüm des Steuerrechts charakterisiert werden kann. Außerdem widmet sich der Beitrag der Kritik an einer fehlenden zielgenauen Wirkung zur Erreichung der gesetzgeberischen und verfassungsgerichtlichen Begünstigungsziele sowie daraus resultierenden unerwünschten ökonomischen Verzerrungen.

Auchter/Berndt

Personenmehrheiten auf Verkäuferseite beim Unternehmenskauf – Besonderheiten und Regelungsbedarf (BB 2026, 973)

Die Beteiligung mehrerer Personen – als Verkäufer oder in sonstiger Weise – auf Verkäuferseite eines Unternehmenskaufvertrags bringt gewisse Modifikationen der üblichen Regelungskomplexe und zusätzlichen Regelungsbedarf mit sich. Insbesondere hat der einzelne von mehreren beteiligten Verkäufern regelmäßig ein Interesse daran, seine Haftung so weit wie möglich auf seine eigenen Leistungen, Erklärungen und Handlungen sowie seine eigene Kenntnis von Umständen im Rahmen der Transaktion zu begrenzen und gerade nicht für das Verhalten von Mitverkäufern einzustehen.

MacLaughlin

Global Mobility – Herausforderungen für Unternehmen (RIW 2026, I)

Global Mobility ist längst mehr als die Organisation von Entsendungen oder die Rekrutierung von ausländischen Fachkräften. In unserer vernetzten Weltwirtschaft, in der Unternehmen grenzüberschreitend rekrutieren und Mitarbeitende international einsetzen, wird die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum entscheidenden Steuerungs- und Risikofaktor. Wer die Anforderungen des Arbeits-, …

Karst/Bleeck

BB-Rechtsprechungsreport zur betrieblichen Altersversorgung 2025/2026 (BB 2026, 1075)

Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat durch seine Rechtsprechung im aktuellen Berichtszeitraum (April 2025 bis März 2026) das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung weiterentwickelt. Schwerpunkte lagen dabei auf Fragen der tariflichen Abweichungsmöglichkeiten vom gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG), zur Gleichbehandlung bzw. Diskriminierung (zur Nichtberücksichtigung von Erziehungszeiten für die Leistungshöhe) sowie der Anrechenbarkeit fiktiver anderweitiger Leistungen bei Gesamtversorgungszusagen. Präzisiert hat das BAG seine Rechtsprechung zur Anpassungsprüfung laufender Leistungen, insbesondere im Hinblick auf den Entfall der Anpassungsprüfungspflicht bei Pensionskassen, die Begrenzung auf 1 %-Anpassung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG) unter Berücksichtigung der Übergangsregelung § 30c Abs. 1 BetrAVG und den gesetzlichen Insolvenzschutz bei Übernahme von Zusagen.

Löwisch

Bevorzugte Beschäftigung von Aktivrentnern: Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer? (BB 2026, 1013)

Die am 1.1.2026 eingeführte Aktivrente bedarf der betrieblichen Umsetzung. Nur Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden, können in den Genuss der Steuerbefreiung von monatlich 2 000 Euro kommen. Diese Weiterbeschäftigung kann mit den Interessen jüngerer Arbeitnehmer kollidieren. Blockiert der Aktivrentner seinen bisherigen Arbeitsplatz, kann sich die Beförderung eines jüngeren Arbeitnehmers um Jahre verzögern. Stehen betriebsbedingte Kündigungen an, kann die Verschonung des Aktivrentners zur Kündigung jüngerer Arbeitnehmer führen. Soll der Aktivrentner erst eingestellt werden, können jüngere Bewerber um den Arbeitsplatz das Nachsehen haben. In solchen Situationen stößt die Weiterbeschäftigung der Aktivrentner auf das Verbot der Ungleichbehandlung der jüngeren Arbeitnehmer. Zu fragen ist, ob diese unterschiedliche Behandlung nach § 10 AGG ausnahmsweise gerechtfertigt ist und ob sich die Hintansetzung der Jüngeren in der Sozialauswahl nach dem gemäß § 2 Abs. 4 AGG anwendbaren § 1 Abs. 3 KSchG rechtfertigen lässt. Diesen Fragen geht der nachfolgende Beitrag nach.

Tektonische Verschiebung

Tektonische Verschiebung

Social Media: Marken entstehen nicht mehr im Mediaplan, sondern durch Community, Interaktion und Erlebnisse. Von Michael Reidel

Rainer räumt auf

Seit einem Jahr ist Alois Rainer im Amt – Umbau des Ministeriums – Konfliktthemen Zuckerabgabe und Kennzeichnungsgesetz

Bundesminister Alois Rainer (CSU) hat in den ersten zwölf Monaten seiner Amtszeit auf einen deutlichen Kurswechsel in der Agrar- und Ernährungspolitik gesetzt.

Coenen

Novelle des Außenwirtschaftsrechts: Neue strafrechtliche Risiken für Unternehmen (BB 2026, 899)

Mit dem am 6.2.2026 in Kraft getretenen Sanktionsgesetz hat der Gesetzgeber das Außenwirtschaftsstrafrecht grundlegend verschärft. Der Beitrag richtet sich an Compliance-Verantwortliche, Geschäftsleiter und Exportkontrollbeauftragte, die ihre Sanktions-Compliance an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Zunächst werden die wesentlichen Neuregelungen erläutert, darunter die Erweiterung der Straftatbestände auf Finanzsanktionsverstöße, Investitionsverbote und sektorale Transaktionsverbote sowie die Strafbewehrung bereits bei Leichtfertigkeit im Dual-Use-Bereich. Ferner wird der Wegfall der 48-Stunden-Schonfrist, die Vervierfachung der Bußgeldhöchstbeträge auf 40 Mio. Euro und die erweiterten Meldepflichten beleuchtet. Abschließend werden konkrete Handlungsfelder zur Risikominimierung aufgezeigt, etwa zur Compliance-Organisation, Güterklassifizierung und Due Diligence bei Geschäftspartnern.

Bielefeld

1456, six-seven? (CB 2026, I)

Von klassischer ABC-Compliance über Datenschutz zu ESG und Cyberresilienz: Compliance ist das mehr oder minder freundliche Gesicht nicht enden wollender Bürokratisierung und Regulierung. Wenn die Business-Seite die erste Verteidigungslinie gegen Verstöße im Unternehmen ist, dann spielt die Compliance-Funktion eben diese Rolle, wenn es neu zu beachtende Vorschriften gibt. …

  • aktueller
  • 1
  • …
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • …
  • 42
  • älter

Angebote

Aktuelles BB-Heft
RuW Datenbank
RuW Zeitschriften
Newsletter abonnieren

Highlights

  • IN-HOUSE News: Streit um Annahmeverzugsvergütung: Was Arbeitgeber an Auskunft verlangen dürfen – BB-IN-HOUSE
  • IN-HOUSE insight: Finale Entscheidung: 50+1-Regel im Profifußball ist kartellrechtlich zulässig
  • IN-HOUSE position: Die EU-Reparaturrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht

Events

  • Arbeitszeitgesetz: Update
    09. September 2026
  • Pillar Two – Update 2026
    22. September 2026 | Frankfurt am Mai

  •  home
  •  news
  •  insight
  •  position
  •  update
  •  event
  • Kontakt
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
  • LinkedIn
  • Facebook
© 2026 BB-IN-HOUSE