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

update

14-tägig ausgewählte unternehmensrelevante Beiträge aus unseren Rechtspublikationen gepaart mit Wirtschafts-News aus den Kernpublikationen der dfv Mediengruppe.

Jachmann-Michel

Die Besteuerung der Kapitalerträge im “juristischen Mainstream” (BB 2026, 1431)

Die Kapitalertragsbesteuerung erfolgt in Deutschland seit 2009 im Rahmen der Abgeltungsteuer (§§ 20, 43 ff. EStG). Diese steht für eine lückenlose wie verwaltungseffiziente Erfassung von Früchten wie Substanz des privaten Kapitalvermögens (dazu I.). Wie zunehmend in allen Bereichen staatlichen Agierens angestrebt, soll gerade auch die Kapitalertragsbesteuerung den Bürokratieabbau wie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands fördern – so die wohl einhellig anerkannte Funktion der Abgeltungsteuer. Was jedoch die Verwaltungseffizienz betrifft, zeichnen die Kapitalertragsteuer (KapESt) in Deutschland insbesondere zwei Aspekte aus: der Dauerkonflikt zwischen Vereinfachung und Missbrauchsabwehr einerseits (dazu II.) sowie die Verlagerung der zunehmenden Verwaltungskomplexität auf die Abzugsverpflichteten (dazu III.). Politisch steht mehr die staatliche Gewinnabschöpfung im Vordergrund, weniger ein folgerichtiges, verhältnismäßiges System innerhalb der Schedule. Immer wieder flackert das Feuer der angeblichen Benachteiligung von Arbeitseinkommen gegenüber Kapitaleinkommen auf. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines abnehmenden Grundrechtsschutzes der Steuerpflichtigen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (dazu IV.) und einer voranschreitenden Europäisierung (dazu V.). Deutschland scheint auch im Bereich der Besteuerung der Kapitaleinkünfte der Mut zur vereinfachenden, die Wettbewerbsfähigkeit fördernden Stringenz zu fehlen. Die o. g. “Baustellen” der Abgeltungsteuer sind Thema der folgenden Betrachtung.

Dohler

Die Energiewende braucht eine stärkere Orchestrierung (NuR 2026, 129)

Stefan Dohler

Bauer-Glück

Pride Month: Warum Erinnerung die Voraussetzung für Fortschritt ist (DivRuW 2026, 5)

Jedes Jahr im Juni werden Straßen bunt. Rathäuser hissen Regenbogenflaggen, Unternehmen bekennen sich zur Vielfalt und Millionen Menschen weltweit feiern den Pride Month. Für viele ist er Ausdruck einer offenen und modernen Gesellschaft. Doch gerade diese Selbstverständlichkeit birgt eine Gefahr: Sie kann vergessen lassen, warum es den Pride Month überhaupt gibt.

Handel

Basics: Das Hinweisgeberschutzgesetz (CB 2026, 259)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird drei Jahre alt! Dies nimmt der vorliegende Beitrag zum Anlass, um im Rahmen der Reihe CB-Basics einen Überblick über die für Unternehmen bzw. Beschäftigungsgeber wesentlichen Regelungen des Gesetzes zu geben.

Bussmann/Röthke

Baustelle „Hinweisgeberkultur“ (CB 2026, 255)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. 7. 2023 in Kraft getreten, nach verspäteter Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie und einem regelrechten Gesetzgebungskrimi. Viele Unternehmen verfügten jedoch schon seit längerem über ein Hinweisgebersystem. Anonyme Befragungen der Beschäftigten in mittelständischen und Großunternehmen vor und nach der Einführung des HinSchG zeigen, dass es vielfach weniger an einem angemessenen Compliance-Management mangelt, sondern an einer nachhaltigen Implementation der Hinweisgeberkultur, sodass diese internen Kanäle tatsächlich genutzt werden. Vor diesem Hintergrund verbindet dieser Beitrag aktuelle empirische Daten zum Meldeverhalten von rund 20.000 Beschäftigten in 28 Unternehmen, verschiedener Branchen und Landeskulturen, mit einem praxisorientierten Blick auf die Baustelle „Hinweisgeberkultur“.

Häussermann

HinSchG – drei Jahre juristische Pionierarbeit (CB 2026, I)

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. 7. 2023 hat auch die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte externe Meldestelle ihre operative Arbeit aufgenommen und aus dem Aufbaustab „Externe Meldestelle nach dem HinSchG-E“ wurde quasi über Nacht die externe Meldestelle des Bundes.

Thüsing

Arbeitsrecht in der Balance von Unternehmerfreiheit und sozialer Sicherung: Ein zukunftsfähiges Arbeitsrecht braucht politischen Mut! (BB 2026, 1460)

Das Arbeitsrecht muss immer wieder darauf hin überprüft werden, ob es trotz einer gewandelten Gesellschaft und Arbeitswelt noch den richtigen Rechtsrahmen bietet. Ziel jeder Reform darf nicht die einseitige Übervorteilung der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite, sondern muss eine beschäftigungsfreundlichere und im sozialen Schutz zielgerichtete Balance sein.

Pfuhl/Ackermann

Aktuelle Entwicklungen im KI-Recht (KuR 2026, 365)

Die Integration künstlicher Intelligenz (KI) in alle Lebensbereiche ist im vergangenen Jahr schneller vorangeschritten als je zuvor. Wie regelmäßig, wenn neue Technologien auf dem Vormarsch sind, stellen sich im Zusammenhang mit ihrer Nutzung eine Vielzahl neuer Rechtsprobleme. Der vorliegende Beitrag gibt im ersten Teil einen Überblick über die zentralen Rechtsprechungsentwicklungen des Jahres 2025. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf aktuellen gesetzgeberischen und regulatorischen Entwicklungen.

Wegner

Kurz & Knapp: Aktuelle Entwicklungen (GWuR 2026, 50)

Die folgende Übersicht trägt bedeutsame aktuelle Entwicklungen auf dem Feld der Geldwäscheprävention und -repression sowie umliegender Themengebiete im Zeitraum von Ende Januar 2026 bis Ende April zusammen.

Reuter/Remmers

Auskunftsanspruch in der Praxis: Aktuelle Entwicklungen und praktische Strategien (DSB 2026, 174)

Der EuGH hat erstmals die Tür zum Missbrauchseinwand bei Erstauskunftsanträgen eröffnet. Er bestätigt aber zugleich die Möglichkeit eines Schadenersatzanspruchs bei fehlerhafter Bearbeitung. Flankierend diskutiert die EU-Kommission im Digital Omnibus-Paket Anpassungen, die diese Grenzen kodifizieren könnten. Verantwortliche stehen damit vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen Auskunftsersuchen rechtssicher erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich vernünftig steuern, ohne ihre Verteidigungsspielräume vorschnell aufzugeben. Der Beitrag ordnet die aktuellen Entwicklungen ein, beleuchtet die zentralen Best-Practice-Schritte und widmet sich vor allem den strategischen Erwägungen, die in der täglichen Bearbeitungspraxis den entscheidenden Unterschied machen.

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  • IN-HOUSE News: Streit um Annahmeverzugsvergütung: Was Arbeitgeber an Auskunft verlangen dürfen – BB-IN-HOUSE
  • IN-HOUSE insight: Finale Entscheidung: 50+1-Regel im Profifußball ist kartellrechtlich zulässig
  • IN-HOUSE position: Die EU-Reparaturrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht

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    22. September 2026 | Frankfurt am Mai

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