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

update

14-tägig ausgewählte unternehmensrelevante Beiträge aus unseren Rechtspublikationen gepaart mit Wirtschafts-News aus den Kernpublikationen der dfv Mediengruppe.

Schoch/Mayer

Totgesagte leben länger (CB 2026, I)

Totgesagte leben länger – das gilt offenbar auch für das Verbandssanktionenrecht: Nachdem das VerSanG gescheitert war, die Ampel-Regierung ihre im Koalitionsvertrag angekündigte Überarbeitung nie geliefert hat und die amtierende Regierung das Thema im Koalitionsvertrag schlicht überging, schien eine Reform mittelfristig erledigt.

Schulz/Vonthien

KI-Kompetenzentwicklung als Basis von KI-Compliance – Gestaltungshinweise (CB 2026, 298)

Der Vorschlag der EU-Kommission für einen „Digital Omnibus on AI“ vom 29. 11. 2025 sah unter anderem vor, die in Art. 4 der KI-VO geregelte Pflicht von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz auf die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission zu verlagern. Nach der erzielten Einigung von Rat und EU-Parlament bleibt die bisher in Art. 4 KI-VO enthaltene Pflicht zur KI-Kompetenzentwicklung jedoch im Wesentlichen bestehen. Nach einer Einführung zum Stand der KI-Kompetenzentwicklungspflicht (I.) erläutern die Autoren den Zusammenhang zwischen KI-Kompetenzentwicklung und effektiven Compliance-Schulungen (II.) und geben Gestaltungsempfehlungen für die Vermittlung von KI-Kompetenz an Beispielen für zentrale Zielgruppen im Unternehmen (III.) Im Fazit betonen die Autoren die Förderung der KI-Kompetenz als Grundlage für einen rechtskonformen und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen (IV.).

Simon/Vogel

Die „Neue Selbstständigkeit“ und ihre Auswirkungen auf die HR-Compliance (CB 2026, 327)

Die Beauftragung von Selbstständigen soll künftig einfacher und mit deutlich weniger Rechtsunsicherheiten ausgestaltet werden können. So jedenfalls die Zielsetzung eines aktuellen Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales („BMAS“). Danach soll mit der „Neuen Selbstständigkeit“ ein dritter sozialversicherungsrechtlicher Erwerbsstatus geschaffen werden, für den die vom Bundessozialgericht definierten Abgrenzungskriterien zwischen einer abhängigen Beschäftigung einerseits und einer selbstständigen Tätigkeit andererseits nicht mehr gelten sollen. Ermöglicht werden soll damit unter anderem, dass hochqualifizierte Honorarkräfte in Projekten, in denen häufig agil und arbeitsteilig zusammengearbeitet wird, mit weniger rechtlichen Unsicherheiten eingesetzt werden können. Der Preis für diese scheinbare Rechtssicherheit ist aber, dass die „Neuen Selbstständigen“ Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen, und zwar ohne paritätische Beteiligung des Arbeitgebers, wie bei Beschäftigten (derzeit 18,6 %). Dieser Beitrag bewertet die Folgen der „Neuen Selbstständigkeit“ für die HR-Compliance – sollte der Referentenentwurf denn umgesetzt werden.

Hastenrath

Basics: Compliance-Risiken (CB 2026, 330)

Der vierte Beitrag dieser Reihe befasst sich mit den Compliance-Risiken und zeigt die Grundzüge einer Risikoanalyse auf. Die Risikoanalyse ist die Grundlage für jedes unternehmensindividuelle Compliance-Management-System (folgend: CMS). Sie ermittelt die relevanten Rechts- und Reputationsrisiken, die dann im CMS minimiert werden sollen.

Kußmaul

Umsatzsteuerrecht: E-Rechnung – Herkunft, Stand, Praxiskonsequenzen und Kritik (StB 2026, 201)

Ausgehend von einer EU-Initiative zur Sicherung des Steuersubstrats wurde in Deutschland 2024 eine Pflicht zur Erstellung einer elektronischen Rechnung in § 14 Abs. 1 bis 3 UStG implementiert. Damit sind grundsätzlich alle zwischenunternehmerischen Rechnungen betroffen. Ausnahmen bestehen für Kleinbeträge und Kleinunternehmer. Die vollen Wirkungen der E-Rechnungs-Pflicht entfalten sich ab dem 1.1.2028, wobei die Empfangspflicht von E-Rechnungen bereits seit dem 1.1.2025 besteht. Die E-Rechnungs-Pflicht entfaltet Auswirkungen auf die GoBD und den Vorsteuerabzug. Im Ergebnis zeigen sich neben Detailschwächen bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen erneut die eklatanten Probleme des innereuropäischen Umsatzsteuersystems, die zu immer abstruseren Regelungen führen.

Djamchidi/Berndt

Geopolitische Risikoberichterstattung deutscher kapitalmarktorientierter Unternehmen: Befunde, Best Practice und Handlungsempfehlungen (BB 2026, 1578)

Geopolitische Risiken und Unsicherheiten sind von der European Securities and Markets Authority (ESMA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Enforcement-Saison 2025 zum Schwerpunktthema ihrer Bilanzkontrolle erklärt worden. Und auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) verlangt, unternehmensspezifische Wirkungsbeschreibungen zu Ereignissen wie dem Ukrainekrieg, der US-Zollpolitik oder zuletzt dem Irankrieg im Lagebericht, im Konzernabschluss und in den Sensitivitätsanalysen darzulegen. Der nachfolgende Beitrag wertet für den Zeitraum 2022–2025 die Geschäfts-, Quartals- und Ad-hoc-Berichterstattung der 40 DAX-Unternehmen und zusätzlich die der MDAX-Unternehmen, die über ihre hohe geopolitische Exponierung berichtet haben, aus, ordnet die Befunde am Prüfmaßstab der Aufsichtserwartungen ein und leitet Handlungsempfehlungen für Ersteller und Abschlussprüfer ab.

Guerra

Rückwirkung im Erbschaftsteuerrecht – verfassungsrechtliche Grenzen und aktuelle Rechtsprechung (BB 2026, 1558)

Auch im Jahr 2026 bleibt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts eines der zentralen steuerpolitischen Themen. Nachdem, entgegen vielfacher Gerüchte, im November 2025 kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergangen ist, blicken alle weiterhin gespannt nach Karlsruhe. Zugleich hat die SPD bereits ein Reformkonzept vorgelegt und damit die politische Diskussion erneut angestoßen. Für Steuerpflichtige und Berater drängt sich vor diesem Hintergrund die Frage auf, ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber eine rückwirkende Neuregelung der Erbschaftsteuer erlassen könnte, falls das BVerfG die aktuelle Rechtslage beanstandet. Der BFH hat hierzu am 20.11.2025 entschieden, dass die Rückwirkung des derzeitigen Rechts auf Erwerbe ab dem 1.7.2026 zulässig sei. Ob dies verfassungsrechtlich zutreffend ist, erscheint fraglich.

Reisner

Hybride Kriegsführung – Von grünen Männchen, fünf Bären, Trollen und Wegwerfagenten (RüSiR 2026, 65)

ObstdG Dr. Markus Reisner, PhD

Walden

Militärische Mobilität in der Europäischen Union (RüSiR 2026, 70)

Voraussetzung für die europäische Wehrfähigkeit ist die militärische Mobilität. Diese ist jedoch bislang nicht hinreichend gewährleistet. Abhilfe soll nun die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Erleichterung des Transports von militärischer Ausrüstung, militärischen Gütern und militärischem Personal innerhalb der Union (COM(2025) 847 final) schaffen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Inhalt des Verordnungsentwurfs und seine Hintergründe.

Möller/Niebel

Geheimnisschutz in Arbeitsverhältnissen (RüSiR 2026, 99)

Der Beitrag beleuchtet, wie Unternehmen in der Verteidigungsindustrie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Arbeitsverhältnis wirksam schützen können. Er erläutert das gesetzliche Schutzniveau und zeigt auf, wie arbeitsvertragliche Regelungen – etwa abgestufte Geheimhaltungs- und Wettbewerbsabreden – den Schutz gezielt erweitern können, insbesondere für betriebliche Geheimnisträger.

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  • IN-HOUSE News: Streit um Annahmeverzugsvergütung: Was Arbeitgeber an Auskunft verlangen dürfen – BB-IN-HOUSE
  • IN-HOUSE insight: Finale Entscheidung: 50+1-Regel im Profifußball ist kartellrechtlich zulässig
  • IN-HOUSE position: Die EU-Reparaturrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht

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    09. September 2026
  • Pillar Two – Update 2026
    22. September 2026 | Frankfurt am Mai

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